Sehr geehrer Ratsuchender,
grundsätzlich sollten Sie der Einschätzung Ihres Rechtsanwaltes vertrauen, da er den Fall in allen Einzelheiten kennt und die Erfolgsaussichten einer Berufung am besten einschätzen kann.
Die Beweislast trägt in der Regel immer der, der sich auf eine für ihn positive Tatsache stützen will; ob das hier vom Erstgericht richtig beurteilt worden ist, wenn die Gegenseite die Fälschung einer Unterschrift behauptet, lässt sich abschließend nicht klären, wird aber nach § 440 ZPO
wohl richtig vom Erstgericht bewertet worden sein (vorbehaltlich der Gesamtprüfung).
Warum allerdings keine Prozesskostenhilfe für Sie beantragt worden ist, ist nach Ihre Sachverhaltsdarstellung nicht ganz nachvollziehbar, wenn Sie finanziell nicht in der Lage gewesen sind, die Gutachterkosten zu tragen.
Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe verweise ich ergänzend auf
http://ra-bohle.blog.de/2015/10/30/pkh-kostenfreiheit-20772567/
wonach zumindest die Möglichkeit bestanden haben dürfte, diese Gutachterkosten nicht zahlen zu müssen. Das sollte Ihr Rechtsanwalt Ihnen nochmals genauer erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Hallo, ich habe Rente von 260€ in Monat aber 2 Häuser das eine ist vermietet und bringt gerade noch die Hypotheken, das 2 Haus wohne ich selbst und Habenichts par feriewohnung, der jährliche Einkommen liegt unter der Grenze, aber weil es sich um 2 Häuser geht, bekomme ich keine prozesskostenhilfe, ist abgelehnt, meine Anwälte habe ich erstmal 2000,00€ bezahlt die ich von mein Kinder geliehen haben, der schickt mir ständig Zahlungsaufforderungen,ich habe ihn gebeten nach Urteil die endrechnung zu schicken, nein ich habe keine vertrauen, daher habe ich Ihnen gefragt, der Anwalt hat mir schon gefragt ob ich mit der Richter schon Ärger gehabt haben, weil der so entscheidet.
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie einen vom Gericht angeforderten Vorschuss nicht gezahlt haben, wird das Gericht den Beweis nicht erheben.
Dann wird nach den Beweislastregeln entschieden. Und wenn Sie den Ihnen obliegenden Beweis dann eben nicht erbracht haben, werden Sie den Prozess verlieren.
Dann aber ist ein Fehler des Gerichtes, der eine erfolgreiche Berufung ermöglicht, nicht erkennbar (aber eben nur nah Ihrer Sachverhaltsdarstellung).
Dann aber sollten Sie auf die Berufung verzichten (vorbehaltlich der Kenntnis der Gesamtumstände und des Wortlautes des Urteils).
Eine Berufung wird sich danach also nicht lohnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg