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Verlorene Gerichtsschreiber

| 4. November 2015 16:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


20:15

Ich habe soeben erfahren das ich in eine Sache verloren haben, lohnt es sich in Berufung zu gehen?
Mein Schwiegermutte hat mit ein lebenspartner in eine meine Wohnung gelebt, 2009 wollte der lebenspartner mein Schwiegermutter bei Einwohnermeldeamt anmelden, der hat meine Exemplar der Mietvertrag von mir mitbekommen, nach 3 Wochen gab der mir den Mietvertrag zurück, Ende Februar 2012 ist der gestorben, mein Schwiegermutter blieb erstmal in der Wohnung, Ende April 2012 ist sie in eine Nacht und Nebel Auktion ausgezogen, hat auch keine Miete mehr bezahlt, in der Wohnung Stand Ihrer alte DDR Möbel und die hat die Möbel von Ihrer lebenspartner mitgenommen, ich musste von Ihr schriftlich, die erlaubniß haben die Möbel zu räumen, wollte Sie mir nicht geben, ich war mittlerweile beim Anwalt, der stellte fest das in meiner Exemplar der Mietvertrag, auf der hintere Seite der Unterschrift meine Schwiegermutter war, was ich nicht gesehen haben, meine Schwiegermutter behauptet das Sie nie Unterschrieben haben, sondern das ich ihrer Unterschrift gefälscht haben, das Gericht sagte ich sollte 3000,00€ bezahlen um die Unterschrift zu prüfen, da ich Rentner bin und keine 3000,00€ besitzen, musste ich Gericht mitteilen das ich das nicht bezahlen konnte,
Die Tatsache,
Die hat in die Wohnung gewohnt,
War auch in die Wohnung gemeldet
Hat in Ihrer Name die Miete bezahlt
hat erst die Räumung Ende Oktober frei gegeben, mit der Begründung das es nicht Ihrer Möbel wäre, darauf habe ich eine Zeuge genannt (Cousine mein Schwiegermutter)
Der vor Gericht nicht vorgeladen wurde.
Mein Anwalt sagt ich kann nicht gewinnen, weil ich die 3000,00€ nicht bezahle, und nicht Beweise das es Ihrer Unterschrift ist, ist es auch ihrer Meinung. Das es sich nicht lohnt in Berufung zu gehen

4. November 2015 | 17:14

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrer Ratsuchender,


grundsätzlich sollten Sie der Einschätzung Ihres Rechtsanwaltes vertrauen, da er den Fall in allen Einzelheiten kennt und die Erfolgsaussichten einer Berufung am besten einschätzen kann.


Die Beweislast trägt in der Regel immer der, der sich auf eine für ihn positive Tatsache stützen will; ob das hier vom Erstgericht richtig beurteilt worden ist, wenn die Gegenseite die Fälschung einer Unterschrift behauptet, lässt sich abschließend nicht klären, wird aber nach § 440 ZPO wohl richtig vom Erstgericht bewertet worden sein (vorbehaltlich der Gesamtprüfung).


Warum allerdings keine Prozesskostenhilfe für Sie beantragt worden ist, ist nach Ihre Sachverhaltsdarstellung nicht ganz nachvollziehbar, wenn Sie finanziell nicht in der Lage gewesen sind, die Gutachterkosten zu tragen.


Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe verweise ich ergänzend auf


http://ra-bohle.blog.de/2015/10/30/pkh-kostenfreiheit-20772567/


wonach zumindest die Möglichkeit bestanden haben dürfte, diese Gutachterkosten nicht zahlen zu müssen. Das sollte Ihr Rechtsanwalt Ihnen nochmals genauer erklären.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg.


Rückfrage vom Fragesteller 4. November 2015 | 19:42

Hallo, ich habe Rente von 260€ in Monat aber 2 Häuser das eine ist vermietet und bringt gerade noch die Hypotheken, das 2 Haus wohne ich selbst und Habenichts par feriewohnung, der jährliche Einkommen liegt unter der Grenze, aber weil es sich um 2 Häuser geht, bekomme ich keine prozesskostenhilfe, ist abgelehnt, meine Anwälte habe ich erstmal 2000,00€ bezahlt die ich von mein Kinder geliehen haben, der schickt mir ständig Zahlungsaufforderungen,ich habe ihn gebeten nach Urteil die endrechnung zu schicken, nein ich habe keine vertrauen, daher habe ich Ihnen gefragt, der Anwalt hat mir schon gefragt ob ich mit der Richter schon Ärger gehabt haben, weil der so entscheidet.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. November 2015 | 20:15

Sehr geehrter Ratsuchender,


wenn Sie einen vom Gericht angeforderten Vorschuss nicht gezahlt haben, wird das Gericht den Beweis nicht erheben.

Dann wird nach den Beweislastregeln entschieden. Und wenn Sie den Ihnen obliegenden Beweis dann eben nicht erbracht haben, werden Sie den Prozess verlieren.

Dann aber ist ein Fehler des Gerichtes, der eine erfolgreiche Berufung ermöglicht, nicht erkennbar (aber eben nur nah Ihrer Sachverhaltsdarstellung).



Dann aber sollten Sie auf die Berufung verzichten (vorbehaltlich der Kenntnis der Gesamtumstände und des Wortlautes des Urteils).

Eine Berufung wird sich danach also nicht lohnen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 6. November 2015 | 14:57

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Verständlich erklärt, zwar nicht zu mein Vorteil, aber vielleicht doch der richtige antwort

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Stellungnahme vom Anwalt:

Wollen Sie lieber eine unrichtige Antwort, die Ihnen "besser gefällt" und dann den nächsten Prozess verlieren? ... MfG RA THomas Bohle, Oldenburg

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 6. November 2015
4,6/5,0

Verständlich erklärt, zwar nicht zu mein Vorteil, aber vielleicht doch der richtige antwort


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