Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verlegung der Mülltonnen - Eigentümergemeinschaft in Berlin

26. Juni 2015 17:11 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in Berlin, im Hochparterre. Der Platz auf dem sich die Abfallbehälter bisher befunden haben ist im kleinen Innenhof des Hauses, in dem nur die Wohnungseigentümer wohnen (ca. 25 Parteien). Alle Abfallbehälter standen dort bisher. Ich habe bereits vor einigen Jahren eine Verlegung des Müllplatzes beantragt, dies wurde bisher aber immer von den anderen Eigentümern immer abgelehnt.
Das Problem: die Müllabfuhr muss durch den Keller des Hauses durch (Treppen nach unten, Gang entlang, Treppen nach oben), um zum Müllplatz zu gelangen, den gleichen Weg nehmen entsprechend die Tonnen (egal ob Glas, Kunststoff oder Biomüll). Dieser Keller und die beiden Sicherheitstüren zum Keller führen direkt unter meiner Wohnung hindurch. Umgangssprachlich gesagt: ich habe bei jeder Müllabholung ein Erdbeben in der Wohnung, da die Türen aufgrund der Bestimmungen zum Brandschutz keine Dämpfung haben, daher zukrachen, erst auf der einen, dann auf der anderen Seite, und das bei jeder Abholung 4 Mal (Müllmänner rein, Mülltonne nach vorne, Mülltonnen nach hinten, Müllmänner raus). Trotz aller Beschwerden bei den anderen Eigentümern wurde das bisher nicht beachtet. Nun hat die Müllentsorgungsfirma aber aus Sicherheitsgründen eine Verlegung von einigen Tonnen verlangt. Diese (Rest- und Biomüll) stehen jetzt direkt unter meinem Schlafzimmerfenster, müssen immer noch 6 Stufen herauf und herunter bewegt werden und die restlichen Tonnen stehen nach wie vor im Hof. Die Fenster von Wohn- und Schlafzimmer sind nun aufgrund der Geruchsbelästigung nicht mehr zu öffnen. Darüber habe ich mich erneut beschwert, da ich jetzt zusätzlich zum Lärm und den Erschütterungen auch noch die Geruchsbelästigung ertragen muss. Vom Verwalter bekam ich darauf den Hinweis, dass die Mülltonnen entweder in den Fahrradkeller direkt unter meiner Wohnung verlegt werden oder aber direkt vor meinem Schlafzimmer ein Müllplatz entstehen soll.
Nächte Woche ist nun Eigentümerversammlung. Ich wüsste gerne was ich tun kann, da ich nicht diejenige sein will, die allein geschädigt bzw. durch die Mülltonnen benachteiligt ist. Meiner Meinung nach ist das eine klare Wertminderung meiner Wohnung! Was ist bei der Standortwahl für die Mülltonnen (insgesamt immerhin 13 Stück!) zu beachten?

26. Juni 2015 | 19:04

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Rechtlich können Sie leider nur wenig machen, da Ihr Sondereigentum nicht direkt beschädigt wird. Ein drohender/möglicher Wertverlust ist da nicht ausreichend.
Sie können allenfalls versuchen, einen nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, allerdings gibt es da (noch) keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu, es wäre also ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Das Nachbarrecht ist auch innerhalb der WEG anwendbar.

Erfolgversprechender wäre ein politischer Ansatz, also dass Sie versuchen, möglichst viele der WEG-Mitglieder durch persönliche Gespräche auf Ihre Seite zu ziehen. Dabei müssen Sie beachten, dass gemäß BayObLG 2Z BR 73/04 eine Mehrheit ausreicht, Einstimmigkeit nicht erforderlich ist.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 26. Juni 2015 | 20:01

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber noch eine Rückfrage: wie kann ich denn herausfinden, wo überhaupt die Mülltonnen platziert werden dürfen? Bauverordnung der Stadt Berlin? Oder über das Ordnungsamt? Oder über die Berliner Stadtreinigung? Es kann ja nicht jeder Ort für einen Müllplatz geeignet sein. Es gibt ja sicherlich auch Brandschutzverordnungen o.ä. die da greifen.

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Juni 2015 | 21:22

Sehr geehrte Ratsuchende,

sehen Sie die Baugenehmigung (und Bauakte) beim Bauamt ein und fragen Sie bei der Feuerwehr nach, ob der Ort feuerpolizeilich korrekt ist (feuerpolizeilich hat nichts mit der Polizei, aber alles mit der Feuerwehr zu tun). Auch ein Blick in die Teilungserklärung und Beschlußsammlung der WEG ist zu empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1250)

Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Grundstücksrecht, Medienrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER