Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Rechtlich können Sie leider nur wenig machen, da Ihr Sondereigentum nicht direkt beschädigt wird. Ein drohender/möglicher Wertverlust ist da nicht ausreichend.
Sie können allenfalls versuchen, einen nachbarrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, allerdings gibt es da (noch) keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu, es wäre also ein Experiment mit ungewissem Ausgang. Das Nachbarrecht ist auch innerhalb der WEG anwendbar.
Erfolgversprechender wäre ein politischer Ansatz, also dass Sie versuchen, möglichst viele der WEG-Mitglieder durch persönliche Gespräche auf Ihre Seite zu ziehen. Dabei müssen Sie beachten, dass gemäß BayObLG 2Z BR 73/04
eine Mehrheit ausreicht, Einstimmigkeit nicht erforderlich ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber noch eine Rückfrage: wie kann ich denn herausfinden, wo überhaupt die Mülltonnen platziert werden dürfen? Bauverordnung der Stadt Berlin? Oder über das Ordnungsamt? Oder über die Berliner Stadtreinigung? Es kann ja nicht jeder Ort für einen Müllplatz geeignet sein. Es gibt ja sicherlich auch Brandschutzverordnungen o.ä. die da greifen.
Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
Sehr geehrte Ratsuchende,
sehen Sie die Baugenehmigung (und Bauakte) beim Bauamt ein und fragen Sie bei der Feuerwehr nach, ob der Ort feuerpolizeilich korrekt ist (feuerpolizeilich hat nichts mit der Polizei, aber alles mit der Feuerwehr zu tun). Auch ein Blick in die Teilungserklärung und Beschlußsammlung der WEG ist zu empfehlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt