Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Wird damit die Behörde ...meinem Antrag gerecht oder kann ich wirkliche Einsicht in die Akte verlangen?"
Nach Ihrer Schilderung wohl schon.
Denn § 25
I SGB X lautet:
"Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung."
Sie begehren die Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung.
Dazu benötigen Sie die Ablehnung und die entsprechenden Arztberichte auf die sich die Ablehnung stützt. Letztere hat man Ihnen offenbar als Kopie übersandt. Dies zusammen mit dem ablehnenden Bescheid versetzt Sie bereits in die Lage, Ihren Widerspruch zweckentsprechend zu begründen. Eine weitergehende Einsicht in die Akte dürfte demgegenüber daher bereits nicht mehr erforderlich sein.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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