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Verlangen auf Akteneinsicht

| 31. Juli 2018 16:44 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zur Begründung eines Widerspruches habe ich Akteneinsicht nach § 25 SGB X beantragt und ausdrücklich auf Absatz 4 verwiesen, d. h. ich möchte vor Ort meine Akte einsehen. Als Antwort habe ich ein Formblatt und Kopien von Arztberichten erhalten.
Wird damit die Behörde - das Landesamt für Soziales und Versorgung, Schwerbehindertenrecht - meinem Antrag gerecht oder kann ich wirkliche Einsicht in die Akte verlangen?

(Das LA verweigert die Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung als gegenwärtig)

31. Juli 2018 | 18:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Wird damit die Behörde ...meinem Antrag gerecht oder kann ich wirkliche Einsicht in die Akte verlangen?"


Nach Ihrer Schilderung wohl schon.

Denn § 25 I SGB X lautet:

"Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung."


Sie begehren die Anerkennung eines höheren Grades der Behinderung.

Dazu benötigen Sie die Ablehnung und die entsprechenden Arztberichte auf die sich die Ablehnung stützt. Letztere hat man Ihnen offenbar als Kopie übersandt. Dies zusammen mit dem ablehnenden Bescheid versetzt Sie bereits in die Lage, Ihren Widerspruch zweckentsprechend zu begründen. Eine weitergehende Einsicht in die Akte dürfte demgegenüber daher bereits nicht mehr erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt -


Rechtsanwalt Raphael Fork

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2. August 2018
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