Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
auf Grundlage der von Ihnen genannten Informationen möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
Die sogenannte Brückenteilzeit richtet sich nach § 9a TzBfG und ermöglicht es Ihnen, die Arbeitszeit für einen vorher definierten Zeitraum von mindestens einem und höchstens fünf Jahren zu reduzieren, um danach automatisch auf die ursprüngliche Stundenanzahl zurückzukehren.
Die grundsätzliche Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens sechs Monate im Betrieb sind, was bei Ihnen gegeben ist. Eine Mindestarbeitszeit ist vom Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen, sodass eine Reduzierung auf 20% grundsätzlich möglich ist.
Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben, § 8 Abs. 2 TzBfG.
Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen, § 8 Abs. 3 TzBfG.
Der Arbeitgeber kann jedoch eine Brückenteilzeit gänzlich oder auch nur die gewünschte Verteilung ablehnen, wenn nach § 9a Abs. 2 und § 8 Abs. 4 TzBfG betriebliche Gründe entgegen stehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.
Bei weiteren Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Wenn sich Schwierigkeiten in der Beantragung oder Gewährung der Brückenteilzeit ergeben, kontaktieren Sie mich auch gerne jederzeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Julika Sonntag, Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Julika Sonntag
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Tel: 040238325200
Web: https://sonntagskanzlei.de
E-Mail:
Sehr geehrte Frau Sonntag,
ich habe nunmehr den entsprechenden Antrag auf Teilzeit schriftlich gestellt mit nur noch 20 % Arbeitsleitung; diese zu erbringen an einem Tag pro Woche.
Ich habe vor wenigen Tagen die Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten, dass er maximal eine Reduzierung auf 60 % akzeptieren wird.
Dies ist für mich nicht akzeptabel.
Daher würde ich gerne im nächsten Schritt mich mit Ihnen konkreter abstimmen und Ihnen auch die konkreten Dokumente zukommen lassen, so dass Sie auf dieser Grundlage die Beratung fortsetzen können.
Wie können wir hier am besten vorgehen?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
Um hier zielführend arbeiten zu können, schlage Ich vor, dass wir hierzu einmal telefonieren. Für die Terminvereinbarung schreiben Sie mir gern eine E-Mail an die oben benannte Mailadresse.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Julika Sonntag, Rechtsanwältin