Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Ist diese Begründung ein dringender betrieblicher Grund im Sinne des TzBfG, um die von mir gewünschte Stundenzahl abzulehnen?"
Das kommt darauf an, ob diese Begründung auch tatsächlich den Gegebenheiten entspricht und vom Arbeitgeber in dessen schriftlicher Ablehnung Ihres Antrags auch weiterhin darauf abgestellt wird. Allein die reine Vermutung wird hier wohl nicht ausreichend sein. Zudem besteht hier der Verdacht einer Vorratsablehnung.
Nach § 8 IV Satz 1 TzBfG
reichen bereits betriebliche Gründe aus. Dringend müssen diese nicht sein. Welche betrieblichen Gründe in Betracht kommen zeigt beispielhaft § 8 IV Satz 2 TzBfG
.
Für Sie noch zur Vertiefung 2 Urteile zu dem Themankomplex, um die Sachlage und Ihre Argumentationsmöglichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber besser einschätzen zu können:
LAG Köln, Beschluss vom 23. Dezember 2005, Az. 9 Ta 397/05
und
LAG Köln, Urteil vom 15.03.2006, Az. 3 Sa 1593/05
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 07.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 07.08.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
07.08.2013
|
14:45
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: http://ra-fork.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Raphael Fork
Rückfrage vom Fragesteller
07.08.2013 | 23:34
Vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Frage.
Könnten Sie mir bitte den Begriff "Vorratsablehnung" erläutern? Ich konnte, trotz Recherche, keine Begriffserklärung dazu finden.
Nochmals vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.08.2013 | 23:46
Nachfrage 1:
"Könnten Sie mir bitte den Begriff "Vorratsablehnung" erläutern?"
Eine Vorratsablehnung ist die direkte und unmittelbare Ablehnung des Teilzeitbegehrens durch den Arbeitgeber ohne ernsthafte Verhandlungen i.S. des § 8 III TzBfG
.