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Verkehrsschild verdeckt

10. November 2015 12:19 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Es geht um folgendes ich bin gestern auf einer Autobahn A44 Mönchengladbach Düsseldorf gefahren welche ich eher selten nutze, dort ist kein Tempolimit man fährt dann auf einen Bereich zu in dem Tempo 100 ist weil es in einen Tunnel geht ich habe das Tempo bereits reduziert und in einiger Entfernung das Tempo 100 Schild gesehen aktuell waren es noch ca. 145 bis 150 KmH plötzlich blitzte es von rechts und ich konnte mir nicht erklären warum. Heute bin ich die Strecke nochmal gefahren und habe ca. 500 Meter vor dem Schild welches ich gesehen habe noch ein Schild auf dem Mittelstreifen der Autobahn ausgemacht auf dem auch schon Tempo 100 eingeschränkt wird, das war aber gestern in sehr hohem Bewuchs auf dem Mittelstreifen der Autobahn kaum sichtbar zumal es sehr windig war und dei Äste und Blätter davor hin und her geweht sind. Gestern beginnend und über Nacht hat es hier in NRW zum ersten mal seit Wochen sehr stark gestürmt und heute war durch die fehlenden bzw. weggewehten Blätter das Schild immer noch leicht verdeckt aber etwas besser zu sehen. Wie auch immer unabhängig davon, dass der Blitzer reine Abzocke war droht ja hier ggf. ein Fahrverbot wenn man 100 zu 150 km/H unterstellt und die Frage ist wie es sich ggf. in dem Sachverhalt vermeiden lässt ?
Ich habe bisher nach 20 Jahren Führerschein keinerlei Punkte oder Strafen. Die Weitern Frage ist wie lässt sich das mit den Büschen vor dem Schild beweisen ? Ich war ja alleine im Auto und konnte auch heute beim erneuten vorbeifahren kein vernünftiges Foto machen da ich ja nicht auf der linken Spur anhalten kann zumal heute der Verkehr dichter war und die Blätter durch den Sturm schon deutlich weniger geworden sind. Ich kann zwar morgen nochmal den Weg mit Beifahrer fahren jedoch befürchte ich, dass dann noch mehr Blätter weggeweht sind und das Schild noch deutlicher zu sehen sein wird auch wenn noch Äste davor sind bzw. davor hin und her wehen.

10. November 2015 | 12:44

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
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Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

Beweissicherung ist in ihrem Fall das A und O. Ich würde Ihnen dringend anraten die Strecke mit einem filmenden Beifahrer uU mehrmals bei guten / schlechten Lichtbedingungen und möglichst zur Uhrzeit des Zeitpunktes der Überschreitung abzufahren und mittels eine Beifahrers zu filmen bis man die gewünschte Aufnahme hat.

Die Wahrnehmbarkeit des Schildes ist selbstverständlich Voraussetzung für Bußgelder, Punkte, Fahrverbote etc..

Im Zweifel wird es problematisch das Verdecktsein des Schildes zu beweisen, wenn die Blätter weggeweht sein sollten. Dann kommt es auf den persönlichen Eindruck vorm Owi Tatrichter an.

Sicherlich vorteilhaft ist da ihre fehlende Vorbelastung in Flensburg.

Ansonsten kann ich, wenn Sie eine Akteneinsicht benötigen sollen, gerne auch auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in der Angelegenheit vertreten. Beachten Sie bitte in der Zwischenzeit ewaige Fristsetzungen der Behörde.

Man kann bei nachweisbarer Existenzgefährdung auch Anträge auf Ausnahme vom Fahrverbot stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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