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Verkehrsrecht / Fahrerflucht

| 17. September 2019 20:42 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Am vergangenen Samstag touchierte ich beim Versuch rückwärts einzuparken einen Lampenpfahl in einer Kleinstadt, in der ich zu einer Verabredung eingeladen war. Da mir nicht bewusst war, dass dies meldepflichtig ist, gab ich den Versuch einzuparken wieder auf und parkte einige Meter weiter auf der anderen Straßenseite ohne mir den Lampenpfahl anzusehen. Ich ging zu meiner Verabredung und saß gut sichtbar auf der Terrasse des Lokals am Bürgersteig. Dort wo ich zuerst versucht hatte einzuparken, liegt ein Dönerimbiss gegenüber. Einer der dort vor dem Eingang herumstehenden Männer hatte die Sache wohl beobachtet und rief die Polizei. Diese erschien dann irgendwann bei uns an den Tischen vor dem Lokal und fragte nach jemandem mit dem Kennzeichen meiner Stadt. Ich meldete mich sofort und sie baten mich mitzukommen zu dem Lampenpfahl und zu meinem Auto, Führerscheinkontrolle, etc. und wiesen mich auf die Meldepflicht hin. Ich sagte, dass ich davon nichts gewusst hatte und dass ich in einer Großstadt wohne, wo die Lampenpfähle, Ampelmasten, etc in einem durchweg schlechten Zustand sind - verkratzt, mit Graffitti beschmiert, mit Aufklebern beklebt, etc. so dass ich auch nie darüber nachgedacht hatte, dass man als Privatperson überhaupt einen Lampenpfahl "beschädigen" kann und dies melden muss. Die Polizisten waren sehr freundlich und sagten auch, dass sie im Protokoll erwähnen würden, dass mir die Meldepflicht nicht bekannt war. Aber wie man so schön sagt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Meinesachtens dürfte auch klar sein, dass ich nicht in irgendeiner Weise versucht habe, Fahrerflucht zu begehen, da ich ja nur wenige Meter weiter parkte und dann gut sichtbar im Lokal am Bürgersteig saß. Ich finde es eigentlich auch ein starkes Stück, dass der Zeuge am Dönerimbiss, der sowohl mein Parken beobachtete, als auch mein Ziel sehen konnte, mich nicht direkt ansprach und auf die Meldepflicht hinwies sondern direkt die Polizei rief.

Nun kam heute erstmals Post von der Polizei mit der Unfallmitteilung, wo "Straftatbestand" angekreuzt war und dies beunruhigt mich nun doch sehr. Daher würde ich gerne wissen, wie ein Anwalt die Sache einschätzt. Da es lediglich um einen kleinen Kratzer an einem Laternenpfahl handelte und niemand (und kein anderes Auto) zu schaden kam und ich auch anbot, einen neuen Anstrich für den Laternenpfahl zu zahlen, kann ich darauf hoffen, dass die Sache als Bagatelle abgehakt wird und die Polizei, bzw. das "Opfer" (die Kleinstadt) akzeptiert, dass ich keine Fahrerflucht begehen wollte und auch nicht wirklich begangen habe (ich war ja da)? Wie sind da die Erfahrungswerte mit ähnlichen Fällen? Über eine Auskunft / EInschätzung würde ich mich sehr freuen.

17. September 2019 | 21:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

in der Regel werden solche Fälle eingestellt. Sie sollten bei der Polizei schriftlich Aussagen, dass Sie an der Laterne keine Beschädigung zunächst feststellen konnten, insbesondere weil diese bereits auch erheblich vorbeschädigt gewesen ist. Darüber hinaus sollten Sie erwähnen, dass Sie dort sichtbar im Lokal gewesen sind und sich sofort auch bei der Polizei gemeldet hatten. Sofern Sie keine Vorstrafen in Ihrem Register haben sollten, wird das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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