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Verkauf einer Eigentumswohnung an Stiefkind - Grunderwerbsteuer-frei?

21. März 2016 12:04 |
Preis: 50€ Historischer Preis
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Bin ich mit meinem Stiefvater in gerader Linie verwandt?

Nein, aber Sie werden nach dem GrEStG ihnen gleich gestellt, denn die Abkömmlinge stehen den Stiefkindern gleich.

Guten Tag,

ich beabsichtige die Eigentumswohnung von dem Ehemann meiner Mutter zu kaufen.
Er ist nicht mein leiblicher Vater.
Sind wir laut § 3 Nr. 6 GrEStG in gerader Linie verwandt? Und entfällt beim Kauf deshalb die Grunderwerbsteuer für mich?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Sind wir laut § 3 Nr. 6 GrEStG in gerader Linie verwandt?
Nein, aber Sie werden nach dem GrEStG ihnen gleich gestellt:" Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich".

2. Und entfällt beim Kauf deshalb die Grunderwerbsteuer für mich?

ja



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 21. März 2016 | 14:37

Sollte die gleichgestellte direkte Verwandschaft bereits im Kaufvertrag (evtl. mit Anlagen wie meiner Geburtsurkunde + der Heiratsurkunde meiner Mutter mit meinem Stiefvater) beurkundet werden, so dass das Finanzamt sieht, dass es sich um einen Gewebersteuer-befreiten Familienverkauf handelt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. März 2016 | 17:47

Sehr geehrter Antragsteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage,
wenn Ihr Notar das ohne großen finanziellen Aufwand macht, ist das ok. Alternativ können Sie selbst beim zuständigen Finanzamt (in dessen Bezirk die betreffende Wohnung liegt) einen formlosen Antrag "Auf Befreiung" stellen und die o.g. Urkunden als Kopien nachreichen. Als Betreff für den Antrag schreiben Sie bitte noch die Urkundennummer des Kaufvertrages. Hier finden Sie das zuständige FA
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/

Freundliche Grüße aus München
Zelinskij

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