Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sind wir laut § 3 Nr. 6 GrEStG in gerader Linie verwandt?
Nein, aber Sie werden nach dem GrEStG ihnen gleich gestellt:" Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich".
2. Und entfällt beim Kauf deshalb die Grunderwerbsteuer für mich?
ja
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte die gleichgestellte direkte Verwandschaft bereits im Kaufvertrag (evtl. mit Anlagen wie meiner Geburtsurkunde + der Heiratsurkunde meiner Mutter mit meinem Stiefvater) beurkundet werden, so dass das Finanzamt sieht, dass es sich um einen Gewebersteuer-befreiten Familienverkauf handelt?
Sehr geehrter Antragsteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage,
wenn Ihr Notar das ohne großen finanziellen Aufwand macht, ist das ok. Alternativ können Sie selbst beim zuständigen Finanzamt (in dessen Bezirk die betreffende Wohnung liegt) einen formlosen Antrag "Auf Befreiung" stellen und die o.g. Urkunden als Kopien nachreichen. Als Betreff für den Antrag schreiben Sie bitte noch die Urkundennummer des Kaufvertrages. Hier finden Sie das zuständige FA
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/
Freundliche Grüße aus München
Zelinskij