Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, solange die E-Mail-Adressen von jemand anderem verwaltet und nicht mißbraucht wird.
Allerdings ist es praktikabel Ihre Kunden hierauf hinzuweisen, und auf den Eigentümerwechsel vorzubereiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Tawil
Rechtsanwalt
Hallo und erstmal vielen Dank Herr Tawil,
Zu diesem Satz hätte ich eine Frage, da ich Ihn nicht ganz verstehe:
<<<Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, solange die E-Mail-Adressen von jemand anderem verwaltet und nicht mißbraucht wird.>>>
Es ist so das alle Daten, ob die eMail Adresse an sich, Anschriften, IP-Adressen aber auch alle von den Usern empfangenen und gesendeten eMail NACHrichten in einer Datenbank sind.
Diese Datenbank mit allen Daten würde ja der neue Eigentümer bekommen müssen. Und ob dieser die Daten missbraucht, darauf habe ich keinen Einfluss und möchte dafür nicht verantwortlich sein.
Bsp: Horrorszenario:
Ein Mann kauft den Webmailservive weil er weiss seine Frau hat dort eine eMail Adresse und schaut unberechtigt die Mails seiner Frau durch.
Für solche oder ähnliche Sachen will ich nicht verantwortlich sein.
Wie gesagt, sollte es bedenklich sein, so werde ich den Service beenden und nicht verkaufen.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen
Den Satz den Sie nicht verstanden haben, ist hier leider nicht angekommen.
Ihre Bedenken sind vertraglich lösbar. Weisen Ihre Kunden daraufhin.
Ihre Nachfrage kann ich leider nicht beantworten, weil ich nicht weiss, was sie meinten.
ggf. können sie uber meine E-Mail-adresse nochmal nachfragen.
Gruss