Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verkauf Webprojekt /Datenschutz Mitglieder

| 9. September 2006 17:20 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Tawil

Ich betreibe einen eMail Dienst, wo man sich kostenlos
eine eMail Adresse registrieren kann.

Da ich nicht mehr die nötige Zeit dafür habe, bin ich am überlegen diesen komplett einzustellen oder aber zu verkaufen.

Meine Frage nun:
Bei einem eMail Dienst sind ja nun sämtliche persönliche Daten und alle gespeicherten eMails vorhanden.
Bei einem Verkauf hat der neue Eigentümer dann natürlich Zugriff auf alle Daten (logischerweise).

-> Ist daher ein Verkauf aus Datenschutzgründen überhaupt möglich?
-> Wenn ja, würde es reichen jeden Nutzer vorab per eMail zu informieren?
- oder müsste gar von jedem vorher ein Zustimmung geholt werden.
und müsste der neue Eigentümer mit Name etc. bekanntgegeben werden

Ich freue mich über eine kompetente Antwort.
Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, solange die E-Mail-Adressen von jemand anderem verwaltet und nicht mißbraucht wird.

Allerdings ist es praktikabel Ihre Kunden hierauf hinzuweisen, und auf den Eigentümerwechsel vorzubereiten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.

Falls Sie weitere juristische Hilfe benötigen, stehe auch ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Sascha Tawil
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 9. September 2006 | 18:28

Hallo und erstmal vielen Dank Herr Tawil,

Zu diesem Satz hätte ich eine Frage, da ich Ihn nicht ganz verstehe:
<<<Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, solange die E-Mail-Adressen von jemand anderem verwaltet und nicht mißbraucht wird.>>>

Es ist so das alle Daten, ob die eMail Adresse an sich, Anschriften, IP-Adressen aber auch alle von den Usern empfangenen und gesendeten eMail NACHrichten in einer Datenbank sind.

Diese Datenbank mit allen Daten würde ja der neue Eigentümer bekommen müssen. Und ob dieser die Daten missbraucht, darauf habe ich keinen Einfluss und möchte dafür nicht verantwortlich sein.

Bsp: Horrorszenario:
Ein Mann kauft den Webmailservive weil er weiss seine Frau hat dort eine eMail Adresse und schaut unberechtigt die Mails seiner Frau durch.

Für solche oder ähnliche Sachen will ich nicht verantwortlich sein.
Wie gesagt, sollte es bedenklich sein, so werde ich den Service beenden und nicht verkaufen.

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. September 2006 | 18:33

Den Satz den Sie nicht verstanden haben, ist hier leider nicht angekommen.

Ihre Bedenken sind vertraglich lösbar. Weisen Ihre Kunden daraufhin.

Ihre Nachfrage kann ich leider nicht beantworten, weil ich nicht weiss, was sie meinten.

ggf. können sie uber meine E-Mail-adresse nochmal nachfragen.

Gruss

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Vielen Dank

"