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Verkauf Einbauküche an Nachmieter mit Ratenzahlung

21. Oktober 2022 18:36 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Wir sind ausgezogen und die neuen Mieter wollen meine Küche kaufen. Wir haben 8500 Euro vereinbart. Sie können nur 4000 Euro anzahlen und möchten den Restbetrag mit monatlich 500 € abbezahlen. Nun sollte ich dies vertraglich festlegen und sicher gehen, dass ich im Fall der Fälle auch an das Geld rankomme.
Ich habe bereits alle Daten, Ausweisnummern und wir haben geklärt ab wann die Zahlungen laufen usw.
Ich brauche nur Hilfe beim Vertrag. Was muss unbedingt rein?
Können sie mir ein Mustervertrag geben den ich mit den Daten ergänze und der im Fall von ausbleibenden Zahlungen weitere Schritte ermöglicht?
Auch möchten die Käufer gerne die Option zur Sonderzahlung nutzen bzw. Falls es finanziell möglich ist den Betrag auf einmal ablösen. Zinsen haben wir nicht vereinbart, wäre also zinslos. Danke!

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten regeln:
1. Vertragsparteien mitsamt Informationen

2. Kaufhöhe

3. Übergabe bzw. Besitzverschaffung wann und wo.

4. Zustand der Küche

5. Anzahlung und Ratenzahlung (wann und wieviel)

6. Einfacher Eigentumsvorbehalt
Beispiel:
"Die in den Besitz des Käufers gelangte Küche, verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Wenn der Käufer in Verzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Küche herauszuverlangen. Solange keine vollständige Begleichung der Forderungen vorliegt, ist der Käufer nicht berechtigt, die Sache zu verkaufen oder an Dritte weiterzugeben."

Die Ausformulierung eines Vertrages ist mit Haftungsrisiken und Arbeit verbunden, welcher eine entsprechende Gebühr gegenübersteht, die sich zumindest auf das Interesse an der Zahlung der 4.500 € beläuft. Die Ausarbeitung des Vertrages würde demnach geschätzt deutlich teurer werden als die reine Beantwortung der Frage über diese Plattform hier. Wenn daran Interesse besteht, können Sie mich gerne kontaktieren und ich werde die Gebühren berechnen. Andernfalls empfehle ich Rückgriff auf vertrauenswürdige Vertragsmuster. Verlinken kann ich aus Haftungsgründen insoweit allerdings ebenfalls nicht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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