Hatte zu meinem Entsetzen festgestellt, dass ein falscher Mietbetrag(zu wenig) abgebucht wurde (Lastschriftverfahren)
Nach Rücksprache mit der Hausverwaltung handele es sich um einen Softwarefehler nach einem update, dieser liege schon etwas zurück...
Ja, ich bin verpflichtet, meine Kontoauszüge zu überprüfen, nachdem die Abbuchungen vorher aber exakt waren habe ich dies aber etwas "schludern" lassen, auch ist dies dem Vermieter bisher nicht aufgefallen!
Wann verjährt die Nachzahlung für diese zu wenig gezahlte Miete, noch dazu ist mir dieser Fehler aufgefallen....!?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Forderung des Vermieters verjährt binnen drei Jahren nach Fälligkeit der konkreten Mietzahlung. Es kommt also auf das Jahr an, in dem die fehlerhaft abgebuchte Mietzahlung zu bezahlen war.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.