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Urheber-/Markenrecht beim Verkauf von Auto-Postern

| 7. März 2025 14:00 |
Preis: 45,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Einzelunternehmer und plane, Acryl-Autoposter zu verkaufen, die LED beleuchtet sind. Die Poster zeigen Autos, ich werde jedoch das Logo und den Markennamen unkenntlich machen. Eine bestehende Website, and der ich mich orientieren möchte und die bereits diese Poster verkauft ist: veloframes.com

Ich möchte sicherstellen, dass der Verkauf rechtlich unbedenklich ist, insbesondere im Hinblick auf mögliche Verletzungen des Markenrechts, Urheberrechts und des Designrechts.

Meine Fragen lauten daher:
- Darf ich diese Poster, unter der Voraussetzung dass ich den Markennamen und das Logo unkenntlich mache, legal verkaufen?
- Welche Anpassungen an den Bildern oder Bemerkungen auf meiner Website (ausgehend von veloframes.com) müsste ich vornehmen, um sicherzustellen, dass keine Verletzungen dieser Rechte vorliegen?
- Gibt es spezifische rechtliche Schritte oder Dokumente, die ich ergreifen sollte, um mein Unternehmen zu schützen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Einschätzung und stehe für weitere Informationen oder die Bereitstellung von Bildbeispielen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

7. März 2025 | 15:03

Antwort

von


(1109)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Ich habe mir die erwähnte Webseite angeschaut.

Ihre Anfrage betrifft das Markenrecht sowie das Urheberrecht und in diesem Bereich können Rechtsverletzungen durchaus kostspielig werden, denn Fahrzeughersteller sind bekannt für den Schutz ihrer Marken.


Die Nutzung von Bildern oder Fotografien von bekannten Fahrzeugen und anschließender Verkauf als Poster sind problematisch, denn Sie werden sich damit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen der jeweiligen Hersteller aussetzen, wenn Sie ihr Vorhaben ohne Lizenz bzw. Genehmigung durchführen.


Diese Gefahr ist auch gegeben, wenn Sie bei einem Verkauf der Poster den Markennamen nicht nennen und oder das Logo abbilden.

Verwendung von Markenname und Logo sind nicht der einzige Grund für eine mögliche Markenverletzung.


So haben Gerichte bereits in der Vergangenheit z.B. bei dem Verkauf von Fahrzeugmodellen o.ä. eine Markenverletzung wegen Ausbeutung des Rufs der bekannten Marken festgestellt.


Die Verletzungshandlung lag bei den durch die Gerichte entschiedenen Fällen in dem Nachbau eines bekannten Modells und der gewerblichen Vermarktung.
Diese Gefahr würde auch bei den erwähnten Postern bestehen, denn man kann die jeweiligen Fahrzeugmodelle deutlich erkennen, auch ohne Nennung des Namens oder Zeigen des Logos. Auch eine Anpassung der Bilder dürfte nicht in Betracht kommen, da eine Verletzung vermutlich nur ausscheiden würde, wenn man das jeweilige Kfz-Modell überhaupt nicht mehr erkennen kann.


Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß die spezielle Form von Fahrzeugen als drei-dimensionale Marke geschützt sein kann und zusätzlich auch ein Schutz des Designs der Fahrzeuge bestehen kann.



Schließlich wäre noch zu erwähnen, daß das Design auch nach dem Urheberrecht geschützt sein kann.

Bei markantem Design des Autos kann dies als Werk der angewandten Kunst Urheberrechtsschutz nach § 2 UrhG genießen.


Nach alledem schätze ich das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung bei der Verwendung von derartigen Fahrzeugbildern bei einem gewerblichen Verkauf der Poster als hoch ein.


Sie benötigen demnach grundsätzlich eine Lizenz der Markenrechtsinhaber, d.h. der jeweiligen Fahrzeughersteller um derartige Poster auf den Markt zu bringen.

Die Lizenz des jeweiligen Herstellers wäre grundsätzlich der einzige Weg um Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche der Berechtigten sicher vermeiden zu können.


Ich würde Ihnen aus den o.g. Gründen nicht empfehlen die Poster ohne Lizenz der Hersteller zu vertreiben, da die Streitwerte – und damit die möglichen Prozeßkosten – bei Gerichtsverfahren im Markenrecht sehr hoch sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 7. März 2025 | 15:43

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