Hallo!
Nachdem man bei der Verhinderungspflege 2016 meiner Mutter Leistungen abgerechnet hat die nie erbracht wurden, habe ich mich geweigert für 2017 diesen Antrag zu stellen. Da es aber auch bei anderen Leistungen bei der
Pflege der Mutter Unregelmäßigkeiten gibt, konnte auch bei einem Gespräch nichts geklärt werden. Um mir einen genauen Überblick zu verschaffen habe ich nun alle Unterlagen der Pflegeeinrichtung angefordert. Unter Anderen ist auch eine Kopie des von mir unterschrieben Antrags für die Verhinderungspflege 2017 dabei. Die KK hat das Orginal auch eingescannt und dann vernichtet. So dass ich an Hand des Orginals auch nichts mehr nach vollziehen kann.
Ich denke man hat meine Unterschrift von einem anderen Dokument einfach eingescannt. Ist das möglich und wie kann ich das beweisen?
Vielen Dank
durch ein Schriftgutachten lässt sich so etas in der Regel feststellen, ob Unterschriften nachträglich angebracht worden sind, auch wenn Sie auf den erten Blick nichts erkennen sollten. Die Möglichkeit besteht, wobei dies bei einer Krankenkasse eigentlich eher unwahrscheinlich ist.
Sollte Ihnen dadurch ein Nachteil entstanden sein, können Sie dies in Frage stellen und notfalls gerichtliche Klärung herbeiführen. Das Gericht würde dann einen Schriftgutachter bestellen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.