Meine Kollegin ist bei gleicher Stellenbeschreibung/ Tätigkeit und Qualifikation von TVÖD 9 nach TVÖD 13 eingruppiert worden.
Bei mir macht der Arbeitgeber jetzt Probleme. Ist das Rechtens? Was kann ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Arbeitgeber
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihnen könnte hier unter Gesichtspunkten der Gleichbehandlung die Entgeltgruppe 13 TVöD zustehen.
Der Grundsatz der Gleichbehandlung knüpft an eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers an und gebietet dem Arbeitgeber, seine Arbeitnehmer oder Gruppen seiner Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbstgesetzten Regelung gleich zu behandeln. Damit verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die willkürliche Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer innerhalb einer Gruppe, sondern auch eine sachfremde Gruppenbildung.
In Ihrem Fall kann sich eine sachwidrige Schlechterstellung daraus ergeben, dass bei genau gleicher Tätigkeit ein Arbeitskollege in die Entgeltgruppe 13 TVöD eingruppiert wurde, Sie aber nicht. Sie sollten daher zur Stellungnahme auffordern, auf welche Unterschiede er sich bei der Eingruppierung der Kollegin im Vergleich zu Ihrer Eingruppierung beruft. Kann der Arbeitgeber keine stichhaltigen Argumente dafür nennen und verweigert er Ihnen dennoch die höhere Eingruppierung, stehen die Erfolgsaussichten für eine Klage beim Arbeitsgericht auf Höhergruppierung gut.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.