Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es im gewerberecht so, dass für die Erteilung der Erlaubnis, also auch der Reisegewerbekarte, die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Voraussetzung ist. Auch eine bereits erteilte Reisegewerbekarte kann widerrufen oder zurückgenommen werden, wenn die Zuverlässigkeit nicht mehr vorliegt.
Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt. Damit sind zunächst fehlende Sachkenntnis, Nichtabführung von Sozialbeiträgen, Beschäftigung von illegalen Arbeitnehmern etc. gemeint. Allerdings könnte ggf. auch eine schwerwiegende Krankheit, welche dazu führt, dass der Betreffende sein Gewerbe nicht mehr ordnungsgemäß ausüben kann, einen Entzug der Erlaubnis begründen.
Allerdings ist wegen der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit ein Entzug nur in wirklich schwerwiegenden Fällen möglich. Voraussetzung ist weiter, dass ohne den Widerruf der Gewerbeerlaubnis das öffentliche Interesse gefährdet wäre .Das bedeutet, es muss eine konkrete Gefahr für das öffentliche Interesse, ein unmittelbar drohender Schaden für den Staat, die Allgemeinheit oder andere Gemeinschaftsgüter erkennbar sein. Dazu genügt, dass ungeeignete Personen ohne den Widerruf weiterhin ihre Tätigkeit ausüben würden.
Dafür genügen aber nicht einfache Behauptungen, sondern es müssen konkrete Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit vorliegen. So wie Sie Ihren Fall schildern, gibt es zur Zeit kaum Anhaltspunkte dafür, dass Sie durch Ihre Krankheit „unzuverlässig“ im Sinne der Gewerbeordnung sind. Das ist anders, wenn Sie tatsächlich einer Betreuung unterstellt werden. Aber auch dafür sind hohe Hürden zu nehmen, auch wenn Ihr Neurologe damit „droht“.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen der einmaligen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Nicole Maldonado
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich danke Ihnen für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Frage. Für mich ist diese Angelegenheit von enormer Wichtigkeit, da ich wg. meiner Erkrankung, Schwerbehinderung und verpfuschten lebenslauf keine Anstellung mehr bei einer seriösen Firma. EU - Rente wurde rechtzeitig beantragt und ist unwiderruflich aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Eine berufliche Reha oder Leistungen (Hartz4) von der Agentur für Arbeit kriege ich wegen formaljuristisch vorliegender Erwerbsunfähigkeit i.S. des SGB auch nicht. Wenn ich zum Grundsicherungsamt gehe, stehe ich mit einem Bein im Knast, weil ich (fast) jeden Tag arbeite und um die 1000 Euro monatl. verdiene. Kann ja arbeiten, aber nicht zu den "arbeitsmarktüblichen Bedingungen" sagt der Amtsarzt. das Gegenteil kann ich nicht beweisen. Ein Arzt mit runden Stempel hat mehr Macht als ein Richter... - deshalb kein Hartz 4 - Anspruch. Bin erst 38 J (!) - und an mindestens 24 Tagen im Monat topfit. Aber nicht mehr so zuverlässig wie ein Roboter. Und Arbeitnehmer müssen wie Roboter funktionieren, sonst werden sie ausgemustert. Der Staat will mich deshalb zwingen, die nächsten 27 Jahre bis zur Rente als Sozialfall zu leben. Bizarr, welche Folgen die "Verrechtlichung" in Deutschland für den Bürger hat :-(
MFG
Sie sollten ggf. erwägen, gegen die Beurteilung Ihres Amtsarztes vorzugehen und sich dafür ein weiteres Attest von einem anderen(Amts-)Arzt erstellen lassen.
Viel Erfolg
Rechtsanwältin Nicole Maldonado