Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie schreiben, der von Ihnen beauftragte Unternehmensberater hätte den mit Ihnen geschlossenen Vertrag wegen Verletzung des Vertrauensverhältnisses gekündigt. Im Grundsatz ist so eine Kündigung wegen Beschädigung des Vertrauensverhältnisses möglich, jedoch kommt es hierbei immer auf die konkrete Ausgestaltung des Vertrages an. Der von Ihnen unter Punkt 2) aufgeführte Grund erscheint mir in der Form wie Sie ihn schildern grundsätzlich nicht geeignet, einen Grund zur Kündigung des Vertrages darzustellen. Allerdings ist eine abschließende Beurteilung ohne genaue Einsichtnahme in den Vertrag nicht möglich.
Aus Ihren Ausführungen schließe ich, dass der Unternehmensberater beauftragt war, das zu erwerbende Unternehmen zu bewerten und einen Vorschlag bezüglich der Höhe des Erwerbspreises zu ermitteln. Insoweit könnte der von Ihnen unter Punkt 1) genannte Grund für die Vertragskündigung je nach Ausgestaltung des Vertrages durchaus geeignet sein, eine Kündigung des Unternehmensberaters zu rechtfertigen.
Dazu ist jedoch - wie bereits erwähnt - eine Prüfung sowohl des Vertrages als auch eine nähere Durchleuchtung der genauen Gründe des Zerwürfnisses unumgänglich. Hierzu und zur Prüfung der sich eventuell daraus für Sie ergebenden Ansprüche rate ich Ihnen dringend einen Anwalt aufzusuchen.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver R. Klein
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für ihre schnelle Antwort.
Zu Punkt 1 diese Kaufpreisvereinbarung wurden von dem Steuerberater des zu erwerbenden Unternehmens gefertigt und es steht ausdrücklich darunter das diese keine Rechtswirksamkeit hat. DEsweiteren wurde durch diese Kaufpreisvereinbarung nur das Interesse bekundet und ich selber habe diese nie unterschrieben sonder mein Vater.(Der nicht Auftraggeber des Unternehmensberaters ist) Diese Vereinbarung wurde vor dem bauftragen des Unternehmensberaters geschlossen. Desweiteren hat der Unternehmensberater eine Bewertung für mich und in meinem Auftrag durchgeführt. Infolge dieser Bewertung habe ich mit dem Unternehmensbertaer und dem Steuerberater des zu veräßernden Unternehmens zu einem Verhandlungstermin getroffen. Dort wurde ein ganz anderer PReis verhandelt wie in den Vereinbarungen stand und auch die Immobilie wurde nicht mehr mit gekauft. Somit habe ich mein Vertrauen in den Unternehmensberater gesetzt.
Inwiefern kann ich eigentlich Schadesersatzforderungen stellen? Habe ich z.B. aufgrund dieser Vorfälle eine Chance das Beratungshonorar zurück zubekommen?
Mit freundlichen Grüßen
OMT
Sehr geehrter Rechtssuchender,
Ihre erweiterten Ausführungen zu Punkt 1) des vom Unternehmensberater angeführten Kündigungsgrundes bestätigen das bereits gesagte. So wie Sie den Vorfall schildern, ist dies keineswegs geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen. Ein solches Schreiben kann vielmahr als bloße Absichtserklärung ohne REchtsbindungswillen eingeordnet werden und hatte ja, wie sie selbst schildern, auf die eigentliche Beauftragung und somit die Möglichkeit des Auftragnehmers, sich sein Honorar zu verdienen, keinerlei Einfluss.
So wie Sie den Sachverhalt in Ihrer Nachfrage schildern, erscheint es mit fast so, als hätten der von Ihnen beauftragte Unternehmensberater und der Steuerberater des zu übernehmenden Unternehmens versucht, in der Art zusammenzuwirken, um Ihnen einen Nachteil zu verschaffen. Dies dürfte jedoch schwer zu beweisen sein, würde aber dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch rechtfertigen.
Was die Rückzahlung des Honorars angeht, ist zu sagen, dass ein solcher Vertrag i.d.R. als Dienstvertrag ausgesteltet ist und daher lediglich die Tätigkeit, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg geschuldet ist. Um diese Frage jedoch genau zu beantworten, ist Einsicht in den Vertrag erforderlich.
Insoweit kann ich Ihnen nur nochmals dringend anraten, in dieser Angelegenheit einen Anwalt aufzusuchen und ihm den gesamten Vorgang zur Prüfung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver R. Klein
Rechtsanwalt