Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das genannte Verhalten könnte tatsächlich eine unterlassene Hilfeleistung begründen. Sie können eine entsprechende Strafanzeige bei der Polizei stellen und dort den Sachverhalt schildern, das geht auch Online. Die Polizei wird dann den Sachverhalt ermitteln und anschließend der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über das weitere Verfahren vorlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Guten Tag
Vielen Dank
Das Krankenhaus weigerte sich mir die Namen der Krankenschwestern mitzuteilen. Welche Möglichkeiten habe ich da trotzdem eine Anzeige bei der Polizei zu stellen ?
Sie können dennoch eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten, auch wenn Ihnen die Namen der Krankenschwestern nicht bekannt sind. Sie können die Anzeige gegen "unbekannt" stellen und den Vorfall so detailliert wie möglich schildern, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort des Geschehens. Die Polizei hat die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Ermittlungen die Identität der beteiligten Personen zu ermitteln, indem sie beispielsweise die Dienstpläne des Krankenhauses anfordert. Es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Informationen und Beweise, die Sie haben, bereitstellen, um die Ermittlungen zu unterstützen.