Ich befinde mich in einem Insolvenzverfahren, aufgrund einer gescheiterten Selbständigkeit während der Coronapandemie. Dieses Verfahren läuft noch bis 31.01.2026.
Meine Frage:
Warum zählt meine Frau nicht als unterhaltsberechtigte Person in meine Freigrenze. Wir sind seit dem 13.04. verheiratet. Leider ist meine Insolvenzverwalterin nicht erreichbar und die Kommunikation fürchterlich. Ich wurde nur informiert, dass es so ist, obwohl ich keine Erklärung dazu finden kann, warum dies so sein sollte.
Ich habe ein Bruttomonatsgehalt von mindestens 5.833,33 € (zzgl. Tantieme) und meine Frau hat ein eigenes Einkommen von 4.000,00 € brutto.
aufgrund des eigenen Einkommens Ihrer Ehefrau ist diese Ihnen gegenüber nicht als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Die Grenze wird hier je nach Gericht und Umständen bei +/- 750,00 € gezogen, das Einkommen Ihrer Ehefrau liegt deutlich darüber.
Außerhalb des Insolvenzverfahrens ist es für ein Gläubiger relativ schwierig, so etwas durchzusetzen. Innerhalb des Verfahrens obliegt diese Entscheidung in der Regel dem Insolvenzverwalter Aufgrund des Einkommens ihrer Frau hat diese wohl zu recht festgestellt. dass diese nicht als Unterhaltsberechtigte zu behandeln ist. Sie könnten hier natürlich einen Antrag bei Gericht stellen, allerdings wird dies vermutlich wenig Aufsicht auf Erfolg haben. Sollte ihre Ehefrau allerdings arbeitslos werden, dann können Sie natürlich je nach Einkommen dann eventuell verlangen, dass diese wieder berücksichtigt wird.
Ich hoffe, damit ihre Frage zufriedenstellen beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.