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Unterhaltsanspruch für Kind ab 18 Jahre?

| 29. März 2023 13:47 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn wird Ende März 18 Jahre, wohnt aber noch bei mir zuhause und geht noch weiter zur Schule. Die Unterhaltsvorschußbehöre zahlt ab 01.4. keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Habe ich aber einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen Elternteil?

Vielen Dank!

29. März 2023 | 15:11

Antwort

von


(2487)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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Guten Tag,

nach Eintritt der Volljährigkeit hat Ihr Sohn, weil er sich weiter in einer Schulausbildung befindet, Unterhaltsansprüche gegen beide Elternteile, also auch gegen Sie.

Aufgrund der Einkünfte von Vater und Mutter wird der Bedarf des Sohnes nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt.

Auf diesen Bedarf ist das Kindergeld anzurechnen, das dem Sohn dann zusteht.

Der sich dann ergebende ungedeckte Betrag ist von den Eltern im Verhältnis ihrer beider Einkünfte zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 31. März 2023 | 00:16

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