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Unerwünschte Fütterung der eigenen Katze durch den Nachbarn

17. September 2013 20:14 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


21:01

Bereits seit einiger Zeit müssen wir uns darüber ärgern, dass eine bestimmte Nachbarin unseren Kater regelmäßig füttert, so dass dieser mittlerweile nicht mehr bzw. nur noch sporadisch nach Hause kommt.
Wiederholt mussten wir ihn nun bei dieser besagten Nachbarin abholen. Trotz mehrmaliger Aufforderung unterlässt sie die Fütterung unseres Katers nicht. Wir möchten nun gerne rechtliche Schritte einleiten bzw. der besagten Dame vorerst ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen, das ihr die Fütterung unserer Katze unter Androhung einer Unterlassungsklage bei Nichteinhaltung untersagt.

17. September 2013 | 20:43

Antwort

von


(143)
Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
Web: https://www.rems-murr-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Tatbestand, der das Füttern fremder Katzen untersagt.

Aber:
Füttert man fremde Heimtiere aber regelmäßig oder gar systematisch, berstöß dies gegen die Eigentums- und Besitzesrechte des Tierhalters verstösst.

Wird eine Katze derart angelockt, dass sie nur noch sporadisch oder gar nicht mehr nach Hause kehrt, bedeutet dies einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre des Eigentümers.

Zu dieser Privatsphäre gehört auch der Anspruch auf Fütterung, Pflege und Erziehung der eigenen Heimtiere bzw. das Recht, die Freizeit mit seinen Heimtieren zu verbringen.

Können Sie diese anspruchsbegründenden Tatsachen beweisen, lässt sich ein gerichtlicher Unterlassungsanspruch durchsetzen.

Gerne übernimmt unsere Kanzlei - wenn Sie dies wünschen - den Auftrag, und fordert Ihre Nachbarin schriftlich auf, in Zukunft eine Fütterung Ihres Katers zu unterlassen.

Den hier von Ihnen eingebrachten Betrag würde auf das Folgemandat selbstverständlich angerechnet werden.

Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen und Weglassen von Informationen zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 17. September 2013 | 20:57

Ja wir möchten Ihnen gerne den Auftrag erteilen, unsere Nachbarin schriftlich aufzufordern die Fütterung unseres Katers zu unterlassen. Mit welchen Kosten müssen wir für dieses eine Schreiben rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. September 2013 | 21:01

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich werde Ihnen morgen früh umgehend eine Email mit allen Einzelheiten zuschicken.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend,

ANTWORT VON

(143)

Mühltorstr. 9/1
71364 Winnenden
Tel: 07195/589260
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