Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich, wie folgt, beantworten:
Ihren Angaben zu Folge haben Sie mit dem Transportunternehmen einen Umzugsvertrag geschlossen. Der Umfang der geschuldeten Arbeiten richtet sich nach diesem Vertrag.
Ebenso sollte sich auch aus der Vereinbarung ergeben, innerhalb welches Zeitraumes der Umzug stattfinden sollte. Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich nicht entnehmen, ob der Umzug komplett am 31.07.2015 stattfinden sollte oder ob noch ein weiterer Tag eingeplant wurde.
Hätte der Umzug komplett am 31.07.2015 durchgeführt werden, würde sich das Umzugsunternehmen bereits am darauffolgenden Tag in Verzug befinden.
Nach § 451a HGB
schuldet das Umzugsunternehmen sowohl das Verladen und Entladen des Umzugsgutes als auch den Ab- und Aufbau der Möbel. Wenn Sie den Umzug für private Zwecke durchgeführt haben, schuldet das Umzugsunternehmen ebenso die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes, vgl. § 451a Abs.2 HGB
.
Das Unternehmen hat den Vertrag nicht ordnungsgemäß bzw. nicht vollständig erfüllt.
Schreiben Sie das Umzugsunternehmen an und setzen Sie diesem eine Frist von ca. 7 Tagen zur Durchführung der fehlenden Arbeiten. Weisen Sie das Unternehmen in diesem Schreiben darauf hin, dass Sie nach Fristablauf ein anderes Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen werden. Die Rechnung werden Sie an das Umzugsunternehmen weiterleiten.
Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens bei der Spedition beweisen können. Es empfiehlt sich ein Einschreiben per Rückschein. Sollten Sie Bedenken haben, dass das Unternehmen die Post nicht annimmt, übersenden Sie ein Einwurfeinschreiben.
Nach Fristablauf können Sie die Arbeiten selbst durchführen bzw. durchführen lassen und Ersatz dafür verlangen.
Außerdem hat das Umzugsunternehmen keinen Anspruch auf Bezahlung der kompletten Rechnung, da die Leistungen nicht, wie vereinbart, erbracht wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner
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