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Umzugsfirma ist vertragsbrüchig

3. August 2015 09:19 |
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Transportrecht, Speditionsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Stefanie Lindner, Dipl.-Jur.

Sehr geehrte Damen und Herren !
Ich habe mit einem lokalen Umzugsunternehmen einen Umzug geplant, der am 31.07.15 stattfinden sollte. Der Unternehmer war auch bei mir, hat meine Möbel in Augenschein genommen, es wurde die Anmietung von 2 Möbelliften besprochen und 50 Umzugskisten bestellt. Außerdem wurde die Montage von Möbeln, 20 Lampen und 20 Gemälden vereinbart. Am 31.07. begann dann der Umzug. Sogleich wurde mir mitgeteilt, daß man sich wundere, wie sowas an einem Tag zu bewerkstelligen sein sollte. Folgende Sachen sind dann passiert:
1. Der 1. Möbellift war nur für den Transport der Kisten, nicht aber der großen Möbel geeignet, sodaß die großen Möbel 3 Etagen herunter getragen werden mußten.
2. Der 2. Möbellift in der neuen Wohnung war 2 Meter zu kurz und konnte daher überhaupt nicht eingesetzt werden.
3. Statt 20 Lampen wurden nur 2 montiert und das auch nur auf nachdrückliches Verlangen meinerseits. Ich sitze seitdem in einer fast dunklen Wohnung.
4. Die Möbel wurden aufgestellt, aber die Folien nicht entfernt und demzufolge auch das Verpackungsmaterial nicht entsorgt.
5. Die Möbel wurden nicht montiert, z.B. Spiegeltüren, Buffettaufsatz.
6. Kein Bild wurde aufgehangen - aus Zeitmangel.
7. Der versprochene Einsatz am Folgetag zur Erledigung der Montagen fand nicht statt - kein Anruf, keine Absage, keine neue Terminvergabe.
8. Der Unternehmer (wirbt mit 24h/7-Tage-Erreichbarkeit) war für mich nicht erreichbar.

Ich habe bisher nichts bezahlt.
Ich habe umgehend den Unternehmer eine Mail geschickt mit den o.g. Punkten sowie Photos der Objekte. Bisher keine Antwort. Meine Frage wäre nun, ob ich eine Frist zur Erfüllung der o.g. Punkte setzen muß und wenn ja, wie lange (Tage, Wochen) oder gleich externe Dienstleister anrufen kann, damit die fehlenden Dinge so schnell wie möglich erledigt werden können. Ich kann im Moment wegen der fehlenden Installationen wenig machen, da unter den Bildern Kommoden stehen müssen, die wenn voll kaum verrückbar sind für die Gemälde-Anbringung. Wie sähe es dann mit der Entlohnung für diesen Umzug aus ? Vereinbart waren insg. 2300 Euro als Pauschale.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich, wie folgt, beantworten:

Ihren Angaben zu Folge haben Sie mit dem Transportunternehmen einen Umzugsvertrag geschlossen. Der Umfang der geschuldeten Arbeiten richtet sich nach diesem Vertrag.
Ebenso sollte sich auch aus der Vereinbarung ergeben, innerhalb welches Zeitraumes der Umzug stattfinden sollte. Ihrer Sachverhaltsschilderung kann ich nicht entnehmen, ob der Umzug komplett am 31.07.2015 stattfinden sollte oder ob noch ein weiterer Tag eingeplant wurde.

Hätte der Umzug komplett am 31.07.2015 durchgeführt werden, würde sich das Umzugsunternehmen bereits am darauffolgenden Tag in Verzug befinden.
Nach § 451a HGB schuldet das Umzugsunternehmen sowohl das Verladen und Entladen des Umzugsgutes als auch den Ab- und Aufbau der Möbel. Wenn Sie den Umzug für private Zwecke durchgeführt haben, schuldet das Umzugsunternehmen ebenso die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes, vgl. § 451a Abs.2 HGB .
Das Unternehmen hat den Vertrag nicht ordnungsgemäß bzw. nicht vollständig erfüllt.
Schreiben Sie das Umzugsunternehmen an und setzen Sie diesem eine Frist von ca. 7 Tagen zur Durchführung der fehlenden Arbeiten. Weisen Sie das Unternehmen in diesem Schreiben darauf hin, dass Sie nach Fristablauf ein anderes Unternehmen mit der Durchführung der Arbeiten beauftragen werden. Die Rechnung werden Sie an das Umzugsunternehmen weiterleiten.

Achten Sie darauf, dass Sie den Zugang des Schreibens bei der Spedition beweisen können. Es empfiehlt sich ein Einschreiben per Rückschein. Sollten Sie Bedenken haben, dass das Unternehmen die Post nicht annimmt, übersenden Sie ein Einwurfeinschreiben.

Nach Fristablauf können Sie die Arbeiten selbst durchführen bzw. durchführen lassen und Ersatz dafür verlangen.
Außerdem hat das Umzugsunternehmen keinen Anspruch auf Bezahlung der kompletten Rechnung, da die Leistungen nicht, wie vereinbart, erbracht wurden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Lindner

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