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Umwandlung Wohnraummietvertrag

| 8. Dezember 2012 23:51 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

auf unserem Nachbargrundstück (kurze Entfernung) steht ein kleines Haus ca. 60 qm Wohnfläche mit Küche und Bad. Das Grundstück ist 500qm groß. Das Haus war bisher an 1 oder 2 Personen vermietet. Jetzt haben wir erfahren, das mehrer Leute für dieses Haus und das Grundstück gesucht werden, die Anteile daran erwerben sollen. Es soll dann dort ein Treffpunkt für alle Eigentümer und evtl. Freunde werden. Ein Wohnen wird dann durch die entstehende Geräuschkulisse, Erschütterung durch Türeschlagen, PKW-Anfahrten und evtl. Grillen etc. nicht mehr gegeben sein. Da dies ein reines Wohngebiet ist und wir weiter in Ruhe leben möchten ist meine Frage, ob diese Umwandlung von einem Wohnhaus zu einem quasi "privaten Vereinshaus" erlaubt ist? Müssen die Nachbarn dazu angehört werden?

9. Dezember 2012 | 00:08

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

die Frage nach der Zulässigkeit richtet sich nach Paragraph 3 BauNVO.

(1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.
(2) Zulässig sind Wohngebäude.
(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
1.
Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

In Ihrem Fall wäre es der zweite Fall, wobei dies eine Nutzungsänderung wäre und Sie als Nachbar dagegen Widerspruch wegen befürchteter Störung und Unvereinbarkeit mit dem Gebietscharakter einlegen können.

Ich würde Ihnen aber auch bereits jetzt im Vorfeld empfehlen, die örtliche Behörde auf die Planung aufmerksam zu machen und Ihre Bedenken zu äußern, damit diese eventuell bereits vorher Auflagen verkünden kann, die eine Nutzungsänderung unattraktiv machen könnte.


Bewertung des Fragestellers 11. Dezember 2012 | 12:26

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Dezember 2012
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