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Umsatzsteuer bei Telekommunikationsdienstleistungen an Drittland

11. Juni 2010 09:39 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Ich biete Telekommunikationsdienstleistungen an und würde gerne wissen ob ich in Deutschland die Umsatzsteuer abführen muss,

-wenn es sich beim Kunden um einen Privatkunden handelt, z.B. mit Wohnsitz in der Schweiz

-wenn es sich beim Kunden um einen Geschäftskunden handelt, z.B. mit Geschäftssitz in der Schweiz

Verstehe ich den §3a Abs. 4 Nr. 11 UStG richtig, dass ich für Privat keine Umsatzsteuer abführen muss?

11. Juni 2010 | 11:20

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
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Tel: 04103/9236623
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Da Sie ausländischen Kunden Telekommunikationsleistungen verkaufen, erbringen Sie diese Leistung steuertechnisch im Ausland, so dass die hieraus generierten Umsätze nicht steuerbar sind und nicht unter das Umsatzsteuergesetz fallen.
Gleichwohl müssen Sie diese Umsätze in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als "nicht steuerbare Umsätze" angeben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.



Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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