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Umgangstecht: Mutter verschweigt mögliche Covid-Infektion des Kindes

31. Januar 2022 04:40 |
Preis: 68,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Am Donnerstag hat mein Sohn vier Stunden mit einem Freund gespielt, der abends dann positiv getestet worden ist. Meine E-Frau, bei der mein Sohn lebt, wurde darüber informiert. Am Tag darauf beginnt mein Umgangswochenende mit meinem Sohn, den ich gewöhnlich direkt um 13:00 Uhr von der Schule abhole. Um 12:45 Uhr wurde ich von meiner Ex-Frau angerufen, ich solle meinen Sohn zu Hause abholen. Natürlich ohne Nennung von Gründen. Daher bin ich davon ausgegangen, dass die letzte Stunde ausgefallen ist. ( Randnotiz: ich fahre eine Stunde zum Wohnort meines Sohnes. Ergo: ich war schon so gut wie dort. )

Dort angekommen wurde mein Sohn mit Schulranzen zum Auto geschickt. Ich habe dies nicht weiter in Frsge gestellt und dachte, dass wir am Wochenende vielleicht ein paar Aufgaben machen müssen.

An meinem Wohnort angekommen, sind wir dann zu meiner Mutter, in mein Geschäft (zu meinen Mitarbeitern), einen Kuchen im Café essen und letztendlich auch in meine Wohnung zum meiner Lebensgefährtin.

Am Nachmittag erzählte uns dann mein Sohn, dass seine Mutter ihn „gezwungen" hat den Schulranzen mitzunehmen, da er bestimmt nach dem Wochenende nicht in die Schule kann. Auf Nachfrage hat er dann die ganze Geschichte erzählt.

Nachts hat er Fieber und Übelkeit bekommen. Am nächsten morgen war erst der Schnelltest, dann der PCR-Test positiv. Morgens rief auch seine Mutter (meine Ex-Frau) an, um sich nach dem Wohlbefinden ihres Sohnes zu erkundigen. Das hat sie in drei Jahren Umgangswochenenden noch nie(!) gemacht. Und hat direkt nach dem Telefonat einen Negativtest geschickt - um sich proaktiv von jeder möglichen Schuld freizusprechen. Klar ist, sie wollte ihr „freies" Wochenende nicht gefährden.

Ich habe meine Ex-Frau auf das Verschweigen und die damit verbundenen Konsequenzen angesprochen. Sie sehe darin kein Problem, schließlich es ja auch mein Sohn und ich solle mich auch um ihn kümmern. Mehr hatte sie dazu nicht zu sagen.

Glücklicherweise hat die hochschwangeren Schwester meiner Lebensgefährtin das geplante Treffen absagen müssen. Andernfalls hätten wir womöglich auch sie und ihren Mann infiziert.

Meine Lebensgefährtin und ich sind beide selbstständig. Wenn wir nun erkranken oder in Quarantäne müssen, bedeutet dies u.a. auch Arbeitsausfall in nicht unbeachtlicher Höhe.

Ich liege nun mit ersten Symptomen im Bett und werde mich morgen früh testen.

Meine Frage lautet: ist das vorsätzliche Verschweigen des Kontaktes zu einer positiv getesteten Person und somit die Übergabe eines höchstwahrscheinlich infizierten Kindes strafbar?

Was kann ich tun?

Vielen Dank für die Info.

31. Januar 2022 | 06:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich kann Ihren Unmut mehr als nachvollziehen. Hier hätte die Mutter über den Kontakt informieren müssen.

Ob mit der unterlassenen Information allerdings ein strafbares Verhalten anzunehmen ist, ist von mehreren Voraussetzungen abhängig.

Zitat:
§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



Eine Covid-10 Infektion stellt objektiv eine Körperverletzung dar, da mit der Infektion eine Schädigung der Gesundheit vorliegt.

Aber allein das Vorliegen dieser objektiven Voraussetzung führt noch nicht zu einer Strafbarkeit.

Der Mutter muss weiter ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen werden.

Vorsatz dürfte auszuschließen sein, da nach Ihrer Darstellung nicht davon auszugehen ist, dass die Mutter wollte, dass Sie oder eine andere Person infiziert werden.

Nach § 229 StGB ist aber auch die fahrlässige Körperverletzung strafbar.

Zitat:
§ 229
Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Es würde somit nur ein fahrlässiges Verhalten in Betracht kommen. Fahrlässig ist ein Verhalten dann, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird.

Ob aber auch dieses anzunehmen ist, kann zweifelhaft sein. Zwar ist die unterlassene Information der Mutter vorzuwerfen, da diese wohl ihre eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat. Aber hier wird der vor Beginn des Umgangs durchgeführte Test des Sohnes eine erhebliche Rolle spielen. Kann die Mutter darlegen, dass dieser auch tatsächlich von Ihrem Sohn stammt, wird man eine Fahrlässigkeit nicht mehr annehmen können.

Hier dürften sicher noch Ermittlungen erforderlich sein.

Bestätigt sich die Behauptung der Mutter, wird es nicht zu einem Verfahren kommen.

Das Verhalten der Mutter ist in keinem Fall zu billigen, aber die strafrechliche Relevanz dürfte eher nicht gegeben sein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle




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