Sehr geehrte Ratsuchende,
was Sie ausfüllen sollten, hängt tatsächlich von ganz genauen Vorgang an der Selbstscankasse ab.
Zu unterscheiden ist, ob Sie vorsätzlich die Artikel nicht gescannt haben oder ob Sie diese gescannt haben, aber nicht bermerkt haben, dass diese nicht ordungsgemäß erfasst wurden. Dann hatten Sie keinen Vorsatz. Zwar hätten Sie den Kassenbon prüfen müssen, aber das alleine reicht nicht für einen Vorsatz, wenn Sie keinen Anhaltspunkt hatten, dass etwas nicht korrekt gelaufen ist.
Deswegen geben Sie an, dass Sie mit einer Einstellung einverstanden sind, wenn Sie vorsätzlich etwas nicht gescannt haben und führen nur kurz an, dass Sie Ihr Verhalten bereuen. Mehr führen Sie nicht an.
Ist Ihnen aber nur der nicht korrekte Scanvorgang nicht bewußt gewesen, teilen Sie dieses auch kurz mit. Dann müssen Sie sich auch nicht dazu äußern, dass Sie etwas bereuen; allenfalls die Tatsache, dass Sie den Kassenbon nicht geprüft haben. Dann kreuzen Sie nichts an.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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