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Überprüfung der Fahrtauglichkeit nach Schlaganfall - darf ich noch fahren?

31. März 2015 15:43 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich bitte Sie im folgenden Fall um Ihre Mithilfe.

Im letzten November erlitt ich auf der Autobahn einen Schlaganfall. Ich wurde ins Krankenhaus eingewiesen und habe anschließend eine 5-wöchige Reha-Maßnahme durchgeführt. Zwischenzeitlich fühle ich mich wieder recht gut. Lähmungserscheinung sind nicht mehr festzustellen. Die Wortfindungsstörungen nehmen ab.
Gem. Schreiben der Führerscheinstelle wurde mir gem. § 46 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 dieser Vorschrift die Beibringung eines positiven ärztlichen Gutachtens angeordnet. Die Fahrtauglichkeit steht nach Ansicht der Führerscheinstelle in Frage.
In der erstbehandelnden Klinik wurde ich auf ein mind. 3 monatiges Fahrverbot hingewiesen. Während der Reha war dies kein Thema mehr. Da zwischenzeitlich gut vier Monate vergangen sind und ich den Termin für das o.g. Gutachten erst Ende Mai 2015 bekommen habe stellt sich für mich die Frage, ob ich zwischenzeitlich wieder Autofahren darf? Ich fühle mich gut und in der Lage ein Fahrzeug zu führen. Das Anschreiben der Führerscheinstelle trifft hierzu keine Aussagen.
Darf ich, wenn ich mich zum Führen eines Fahrzeuges im Stande fühle, während dieser Zeit bis zur gutachterlichen Überprüfung Auto fahren?

Über Ihre Angebote würde ich mich sehr freuen.

31. März 2015 | 17:37

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten darf:

Meines Erachtens besteht der Zeit kein behördliches Fahrverbot und auch keine Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde gegen Sie. Aus diesem Grunde dürfen Sie ein Fahrzeug fahren, soweit Sie hierzu gesundheitlich in der Lage sind.

Das angeordnete ärztliche Gutachten dient der Fahrerlaubnisbehörde zur Einschätzung der Frage, ob Sie künftig körperlich und geistig dazu in der Lage sind, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick ermöglicht zu haben und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht


Rückfrage vom Fragesteller 31. März 2015 | 19:37

Wie sieht es nach Ihrer Meinung mit dem mind. dreimonatigen Fahrverbot durch die Erstklinik aus? Die Ärztin hat darauf hingewiesen. Da jetzt aber die drei Monate schon vorbei sind ...
Nach wie vor bin ich im Besitz meines Führerscheines.
Soweit Sie gesundheitlich in der Lage sind bedeutet in meinem Fall, dass ich einschätzen muß ob ja oder nein, oder?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. April 2015 | 09:25

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Bei dem „ärztlichen Fahrverbot" handelt es sich meines Erachtens weniger um ein Verbot Ihres Arztes als vielmehr um eine Empfehlung, für die Dauer von drei Monaten kein Kraftfahrzeug zu führen. Ob und wie fern Sie gesundheitlich in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen, vermag ich nicht zu beurteilen. Es handelt sich um eine medizinische Einschätzung nicht um eine juristische.

Wie bereits in meiner ursprünglichen Beantwortung Ihrer Frage ausgeführt, dürfen Sie ein Kraftfahrzeug führen, falls keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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