Hallo,
Wie kaufen ein Hotel mit Garagen. Auf dem Garagendach befindet sich eine Pv-Anlage. Diese Anlage gehört privat der ehemaligen Eigentümerin. Sie hat darüber privat [nicht über das Hotel] ein Darlehen aufgenommen. Nun möchte Sie das wir als Käufer das Darlehen übernehmen sollen. Das möchten wir nicht. Dann würde die Pv-Anlage weiterhin ihr gehören, aber wie ist das dann, mit der genutzten Dachfläche? Die gehört ja dann uns, die das Hotel kaufen. Was kann man denn da machen? Müsste Sie die Anlage abbauen oder uns die benutze Dachfläche extra bezahlen?
lassen Sie nicht Ihre Frage, was man da machen kann, wie folgt beantworten.
Das ist Verhandlungssache.
Um die Dachfläche weiter entgeltlich oder unentgeltlich nutzen zu dürfen, braucht die ehemalige Eigentümerin ein Recht zum Besitz, sei es im Kaufvertrag oder separat durch Miet-, Pacht- oder anderweitigen Nutzungsvertrag geregelt.
Ohne Regelung können Sie die Beseitigung oder eine Nutzungsentschädigung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller12. August 2023 | 12:48
Wenn der Eigentümer von Hotel sich vor Vertragsabschluss der Übernahme, sich schon abgemeldet hat. Welche Möglichkeiten gibt es für die Zeit dazwischen, den Hotelbetrieb aufrechtzuerhalten? Also zwischen abmeldung und neue Anmeldung des gewerbe?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt12. August 2023 | 14:51
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider kann ich Ihnen bei gewerberechtlichen Fragen nicht weiterhelfen.