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Tunesische Staatsbürgerschaft

9. Juni 2010 16:16 |
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Internationales Recht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Abdul-Karim Alakus

Zusammenfassung

Kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft behalten, wenn ich die tunesische Staatsangehörigkeit annehme?

Um die deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, benötigen Sie eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung. Diese müssen Sie vor der Annahme der neuen Staatsangehörigkeit bei der zuständigen deutschen Behörde beantragen. Die Genehmigung ist gebührenpflichtig und gilt in der Regel für zwei Jahre. Die Entscheidung über die Erteilung liegt im Ermessen der Behörde und berücksichtigt sowohl öffentliche als auch private Interessen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in Tunesien ein Grundstück erworben. Ich trage mich deshalb
mit dem Gedanken die Tunesische Staatsangeörihkeit anzunehmen.
Da es ein Saisongeschäft ist was ich betreibe, möchte ich
auch Deutscher Staatsbürger bleiben, da ich in der Wintersaison
in Deutschland weiter leben möchte.
Ist dies möglich und an wen muß ich mich in Deutschland wenden.

MFG E.Mader

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Zentrale Bedeutung hat in Ihrem Fall das Staatsangehörigkeitsgesetz(StAG).

Danach verlieren Sie grundsätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben.

Die deutsche Staatbürgerschaft geht aber nicht verloren, wenn Sie vor Erwerb der ausländischen Staatsbügerschaft eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten haben, die Ihnen die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt, sog. Beibehaltungsgenehmigung.

Zuständige Behörde in Deutschland für den vorgenannten Antrag wäre in Ihrem Fall die Regierung von Schwaben

Die Beibehaltungsgenehmigung wird schriftlich durch Urkunde erteilt. Die Gültigkeit der Beibehaltungsgenehmigung ist in der Regel auf längstens zwei Jahre vom Ausstellungstage an zu bemessen.

Die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung ist gebührenpflichtig.

Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft hat die zuständige Behörde die öffentlichen und privaten Belange zu berücksichtigen. Demnach ist es eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde, ob Ihnen eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt wird.



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