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Trennwand Wohneinheit

| 21. Juni 2023 14:55 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Wir haben die Zustimmung von unseren Vermieter das wir eine Trennwand (als blickschutz) einbauen dürfen im Innere Bereich.
Brauchen wir dafür zusätzliche Genehmigung von der Stadt?
Wir wohnen in NRW.

Mit freundlichen Grüßen

21. Juni 2023 | 16:56

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
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Sehr geehrte Ratsuchende,


im Innenbereich ist eine Baugenehmigung nur bei bestimmten Vorhaben erforderlich.

Das wäre der Fall, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz stehen würde, der sich auch auf Innenräume bezieht. Dann wird eine besondere Genehmigung notwendig.


Ist das aber nicht der Fall, brauchen Sie innerhalb der gemieteten Räume keine behördliche Baugenehmigung.


Aber Sie müssen eigenverantwortlich darauf achten, dass durch Einsetzen der Trennwand die Statik nicht so verändert wird, dass eine neue Statik erforderlich ist. Das kann z.B. bei Holzdecken/-böden in älteren Gebäuden der Fall sein.


Die Zustimmung Ihres Vermieters lassen Sie sich vorsorglich schriftlich geben; auch sollte schon geklärt werden, ob bei Beendigung des Mietvertrages ein Rückbau erfolgen soll.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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(2928)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht