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Tierschutz hund gerettet

20. Oktober 2023 16:14 |
Preis: 30,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben gestern draußen einen Hund
gerettet. Der Halter ist für seinen
Alkoholkonsum und seine Aggressivität
bekannt. Er hat schon mehrere Anzeigen
beim vetamt und auch ein Halteverbot. Es
gibt viele Zeugen die gesehen haben dass
er täglich seinen Hund draußen schlägt
auch das haben wir gestern draußen auf
dem Video festhalten können. Seinen
Hund hat er vor fünf Tagen abgemeldet
aber er war immer noch bei ihm. Gestern
hat er uns den Hund übergeben nachdem
wir ein bisschen laut wurden aber wir sind
nicht handgreiflich geworden. Er hat den
Hund mit der Leine uns selbst übergeben
und ist gegangen. Jetzt ist hier die Frage
wie wir uns rechtlich absichern können.
Er hat uns im Endeffekt den Hund selbst
übergeben. Müssen wir uns hier trotzdem
bei der Stadt melden? Wir hätten auch
schon für die Rasse eine erfahrene Stelle.
Bundesland NRW.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

20. Oktober 2023 | 17:28

Antwort

von


(1112)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Melden Sie den Vorfall am besten beim zuständigen Veterinäramt und bei der Polizei. Legen Sie dabei alle Beweise vor, die Sie haben, einschließlich des Videos und der Aussagen von Zeugen. Dies ist wichtig, um zu dokumentieren, dass der Hund Ihnen freiwillig übergeben wurde und Sie ihn nicht entwendet haben.

2. Informieren Sie das zuständige Einwohnermeldeamt über den neuen Aufenthaltsort des Hundes. In der Regel sind Hundehalter verpflichtet, den Wohnortwechsel ihres Tieres zu melden. Da der ursprüngliche Halter dies offensichtlich nicht getan hat, sollten Sie diese Meldung vornehmen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

3. Wenn Sie den Hund an eine erfahrene Stelle weitergeben möchten, stellen Sie sicher, dass diese Stelle ebenfalls alle notwendigen Meldungen vornimmt und sich um die weitere Versorgung des Hundes kümmert.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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