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Tierrecht Züchter

1. Januar 2024 00:56 |
Preis: 30,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wende mich mit einem etwas sonderbaren Fall an Sie.

Meine Hündin hatte im März 2023 Welpen (Hobbyzucht).
3 von 4 Welpen wurden gut vermittelt und der Kontakt besteht (wie im Vertrag geschrieben steht).

Bei einem Welpe stellte sich im Nachhinein heraus, dass die Besitzer die Regeln im Vertrag nicht einhalten.
Wie z. B. dass man in Kontakt bleibt und weitere Gründe.
Ich wurde überall blockiert und diese möchten keinen Kontakt.
Obwohl sie beim Kauf (und im Vertrag) eingewilligt haben, dass Kontakt bestehen bleibt.

Das blöde an dem ganzen ist, dass der Kaufvertrag laut PC Meldung nicht mehr existiert und sich nicht öffnen lässt.

Ich habe also nurnoch einen Kaufvertrag ohne Unterschriften – was das ganze erschwert.

Ich möchte den Hund gerne an eine bessere Familie weitervermitteln und würde ihn zurückkaufen.

Nun – besteht die Chance, dass ich den Hund aus rechtlicher Sicht zurückkaufen darf?

Ich bitte um Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,

1. Januar 2024 | 09:13

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

hier werden Sie keine Möglichkeit haben, den Hund gegen den Willen des Käufers zurückzukaufen:

Zunächst haben Sie Beweisschwierigkeiten, dass der Käufer sich mit so einer Vertragsvorgabe einverstanden erklärt hat.

Und auch dann wird so eine Klausel unwirksam sein, da es eine zuzulässige Bevormundung des Käufers darstellt.

Aufgrund der Übereignung ist der Käufer unabhängig von Verletzungen dieser Verpflichtung Eigentümer des Tieres geworden.

Dann aber wird er ohne sein Einverständnis Ihnen das Eigentum nicht zutückübertragen und den Hund zurückgeben müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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