Hallo,
ich habe mir am 6.12.13 zwei junge Katzen aus einem Tierheim geholt zusammen mit einem guten Freund. Ich wohne alleine in einer Mietwohnung mit Zugang zu einem Garten im Hinterhof. Bei der Übergabe der Katzen habe ich eine Gebühr in Höhe von 150€ pro Tier bezahlt. Ein Vertrag wurde auch unterschrieben.
Nun haben wir uns gedacht es wäre gut die beiden Katzen im Sinne der Desensibilisierung für eine Woche bei meinem Freund zu lassen. Dieser ist Halter von zwei Hunden und zwei Katzen. Es ist bekannt das Katzen sich nur im jungen Alter an den Umgang mit z.B. Hunden gewöhnen können. Die Hunde sind sozialisiert und in keinster Weise gefährlich.
Das Tierheim haben wir vorher nicht über unser Vorhaben in Kenntnis gesetzt. Während dieser ersten Woche befand ich mich auf einer Geschäftsreise und war deshalb weder telefonisch noch per email erreichbar.
Eine Mitarbeiterin des THs versuchte wohl mehrmals in dieser Woche mich zu kontaktieren.
Ein Tag nachdem ich wieder zu Hause war stand Frau P. vom TH plötzlich um ca. 10 uhr morgens vor meiner Tür. Ich ließ sie rein und erklärte ihr die Lage.
Sie ist sehr aufgebracht und fordert mich auf ihr die Katzen auszuhändigen was ich verneinte. Man muss dazu sagen das Frau P. eine starke emotionale Bindung zu den Miezen hat da sie sie ein paar Wochen bei sich zur Pflege hatte.
Wie geplant nahm ich die Katzen am selbigen Abend bei mir zu Hause auf und kaufte alle möglichen Lebens- und Hilfsmittel ein.
Nun ist vor zwei Tagen ein Brief von einem Anwalt gekommen, worin ich aufgefordert werde die Katzen bis zum 27.12. auszuhändigen.
Es wird darauf aufmerksam gemacht das die Tiere, wie im Vertrag beschrieben, noch 12 Monate im Besitz des THs bleiben. Desweiteren habe ich die Tiere unerlaubter Weise an Dritte weitergegeben. (was so nicht stimmt da sie ja nur eine Woche in Pension waren)
Was kann ich machen um mich dagegen zur Wehr zu setzen und die beiden Katzen zu behalten? Sind solche Verträge überhaupt rechtsgültig?
ansich sind solche Klauseln wirksam, um einen Missbrauch mit den Tieren zu verhindern.
Ob dieses allerdings auch in Ihrem Fall so ist, lässt sich nicht beantworten, ohne den gesamten Vertrag zu kennen.
Häufig werden solche Verträge dann unwirksam, wenn die Klauseln und auch andere Vertragsklauseln derart knebelnd abgefasst worden sind, dass sie dann einseitig den "Kunden" benachteiligen.
Daher sollten Sie den Vertrag insgesamt prüfen lassen.
Aber ich denke, bei Ihnen wird es darauf gar nicht ankommen.
Sie haben sich nicht vertragswidrig verhalten und sind nicht zur Rückgabe verpflichtet.
Die Tiere sind in Ihrem Besitz und die Tiere sind nicht an Dritte weitergegeben worden.
Genau das teilen Sie dem Kollegen mit und verweigern die Herausgabe.
Es ist unsinnig, dass Sie rund um die Uhr immer neben den Tieren sein müssen, was der Kollege offenbar wünscht. Natürlich könnten Sie die Tiere auch einem "Sitter" überlassen und nichts anderes war es hier.
Sollte er sich damit widererwartend nicht zufrieden geben, rate ich Ihnen, dann ebenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Gerne kann das dann auch über unser Büro erfolgen, da wir schon häufiger solche Fälle erfolgreich bearbeitet haben.