Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Sofern Ihre Katze einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, sind Sie hierfür schadensersatzpflichtig,§ 833 S.1 BGB
.
Entscheidend wird in Ihrem Falle aber sein, ob der Nachbarin überhaupt der Nachweis gelingt, dass der Kot oder sonstige Dreck von Ihrer Katze herrührt. Dies muss die Nachbarin Ihnen im Falle eines Unterlassungsprozesses nämlich nachweisen.
Sollte dies wider Erwarten gelingen, so stellt sich die weitere Frage, ob es sich bei den Verureinigungen um "Schäden" im Sinne des Gesetzes handelt. Dies wird man nur bei groben Verunreinigungen, die ggf. auch zu Lackschäden führen, bejahen können.
Sie sehen also, die bloße Tatsache, dass es in nächster Zeit wieder zu einem solchen Vorfall kommt, führt noch nicht zu einer Haftung Ihrerseits. Nur wenn die oben genannten Nachweise "zu Lasten Ihrer Katze" gelingen würden, müssten Sie für die Schäden einstehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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