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Tierhalterhaftung

5. Juni 2011 22:23 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Frage hätte ich an Sie:

Meine Nachbarin wirf mir vor, dass meine Hauskatze (Freigänger) schon mehrfach über Ihr Auto (öffentliche Strasse) gelaufen sei und dort Ihren Kot hinterlassen hätte.
Dadurch seien schon mehrfach Kosten für eine intensive Reinigung angefallen.
Jetzt habe ich Post von Ihrem Anwalt bekommen mit der Aufforderung dafür Sorge zutragen, dass meine Katze dem Fahrzeug fernbleibt. Sollte es ein Weiteresmal vorkommen, würden mir die Kosten auferlegt und ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden.

In unserer Strasse leben zwei weitere Katzen welche sich ebenfalls in der Nähe dieses Fahrzeuges aufhalten. Desweitern wurde mein eigenes Fahrzeug (steht ca. 5m entfernt) schon mehrfach von einem Marder mit Urin und Kot markiert.


Wie habe ich auf diesen Brief zu reagieren?
Was passiert wenn Ihr Auto durch ein Tier wieder beschmutzt werden sollte?

5. Juni 2011 | 22:42

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Sofern Ihre Katze einen Schaden an fremden Eigentum verursacht, sind Sie hierfür schadensersatzpflichtig,§ 833 S.1 BGB .

Entscheidend wird in Ihrem Falle aber sein, ob der Nachbarin überhaupt der Nachweis gelingt, dass der Kot oder sonstige Dreck von Ihrer Katze herrührt. Dies muss die Nachbarin Ihnen im Falle eines Unterlassungsprozesses nämlich nachweisen.

Sollte dies wider Erwarten gelingen, so stellt sich die weitere Frage, ob es sich bei den Verureinigungen um "Schäden" im Sinne des Gesetzes handelt. Dies wird man nur bei groben Verunreinigungen, die ggf. auch zu Lackschäden führen, bejahen können.

Sie sehen also, die bloße Tatsache, dass es in nächster Zeit wieder zu einem solchen Vorfall kommt, führt noch nicht zu einer Haftung Ihrerseits. Nur wenn die oben genannten Nachweise "zu Lasten Ihrer Katze" gelingen würden, müssten Sie für die Schäden einstehen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit im Rahmen dieser Erstberatungsplattform zufriedenstellend beantwortet zu haben.



Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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24105 Kiel
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