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Tier enteignet?

| 18. Februar 2019 15:06 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen 5 Jahre alten Kater, der ein Nierenproblem hat. Ich war beim Tierarzt, der empfahl uns in die Tierklinik zu fahren. Die Klinik sagte uns, das der Kater für 3 Tage da bleiben müsse, das würde schon mal 1200 Euro Kosten. Danach würde er ggf operiert werden müssen, die kostet um die 2500 Euro.
Das erschien und etwas sehr viel und wir wollten unsere Katze wieder haben, die man zur Untersuchung mitgenommen hatte. Daraufhin wurde uns eine Abtretungserklärung hingehalten, und gesagt, wir sollten das unterschreiben, und somit den Kater an die Klinik abtreten. Dann würde ggf das Tierheim die Kosten übernehmen und unseren Kater dann aufnehmen und weiter vermitteln.
ist sowas möglich? Kann man und einfach das Tier wegnehmen, nur weil wir die Rechnung nicht auf einmal bezahlen können??
Und ja, mein Mann hat in der Panik die wir um den Kater hatten, die Abtretungserklärung unterschrieben. Aber das ist doch mein Kater... Was kann ich tun??

18. Februar 2019 | 15:52

Antwort

von


(2749)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nein, man kann Ihnen Ihre Katze nicht einfach wegnehmen, nur weil Ihnen das Angebot der Klinik zu hoch erschien und Sie sich dies zunächst noch überlegen oder eine zweite ärztliche Meinung einholen wollten. Ich gehe dabei auch davon aus, dass keine akute Gefahr für die Katze bestand, die ein sofortiges ärztliches Eingreifen erfordert hätte.

Bei einer freiwillig unterzeichneten Abtretungserklärung liegt allerdings keine Enteignung vor, sondern das Eigentum an der Katze würde per Vertrag übertragen. Dies ist grundsätzlich möglich und auch nicht rechtswidrig. Der Übertragung des Eigentums an der Katze müssen aber alle Eigentümer zustimmen. Wenn Ihnen (auch) die Katze gehört, reicht die Abtretungserklärung Ihres Mannes nicht aus. Zudem sollte Ihr Mann (und auch Sie, wenn Sie im Abtretungsvertrag genannt wurden) den Abtretungsvertrag unverzüglich schriftlich gegenüber der Klinik gemäß § 123 BGB anfechten, wenn Sie oder Ihr Mann durch Täuschung oder Drohung zu der Unterschrift bestimmt wurden. Hilfsweise kann eine Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB erklärt werden, da Ihnen und Ihrem Mann Inhalt und Tragweite der Vertragserklärung nicht bewusst waren.

Nach wirksamer Anfechtung muss die Klinik Ihnen die Katze unverzüglich wieder herausgeben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 20. Februar 2019 | 07:59

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