Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Das Portal teilt mit, dass Sie den empfohlenen Richtpreis um ca. 30 € unterschritten haben, daher bitte ich um Verständnis, dass die Antwort kurz ausfällt.
Zu jeder Vorlesung gehört auch das Eigenstudium. Dabei ist der Dozent nicht verpflichtet die gesamten Inhalte des jeweiligen Moduls zu bearbeiten, die Studierenden sind hier sozusagen in der "Hol-Pflicht".
In der Praxis gestaltet sich dies naturgemäß sehr unterschiedlich und so gibt es Dozenten, die den Stoff vollständig unterrichten oder umgekehrt die Themen der Klausur auf die Themen der Vorlesung beschränken. Hierauf haben Sie als Studierende keinen Anspruch.
Daher halte ich das von der Hochschule vorgestellte "Angebot" für rechtlich zulässig. Die Klausur darf selbstverständlich auch die Themen behandeln, die allein im Eigenstudium zu erlernen waren. Daran ändert sich auch nichts, dass hierzu lediglich einzelne Buchkapitel benannt wurden. Im Gegenteil wäre es noch nicht einmal erforderlich gewesen, hier Literatur für das Eigenstudium zu empfehlen. Die Modulbeschreibung selbst wäre ebenfalls ausreichend gewesen, Ihnen eine Suche nach Fachliteratur zu ermöglichen.
Sie können daher zwar (ggf. erneut) bei der Hochschule anfragen, ob die Themen auf die Präsenzveranstaltungen beschränkt werden, einen rechtlichen Anspruch hierfür erkenne ich aber nicht.
Wie Sie selbst schon erwähnen, bestünde eine Alternative nur ggf. darin, die Klausur in einem anderen Semester zu schreiben. Würde aber auch dann die dortige Klausur über Themen des Eigenstudiums geschrieben, hätten Sie inhaltlich nichts gewonnen. Die rechtliche Bewertung bliebe auch dann die gleiche.
An vielen Universitäten bietet die Studierendenvertretung auch eine eigene kostenlose Rechtsberatung und ggf. Rechtsvertretung durch örtliche Rechtsanwälte an. Vielleicht bietet Ihnen dies auch die Gelegenheit konkret die Rahmenbedingungen Ihres Studienganges und Ihres betroffenen Fachs beraten zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt