Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie können grundsätzlich auch den Steuerberater in Regress nehmen.
Sie müssen allerdings konkret darlegen können, worin das Fehlverhalten, hier die Falschberatung, liegen soll und wie hoch sich der Schaden beziffert.
Die Schwierigkeit dürfte vorliegend allerdings darin bestehen,nachzuweisen das jene Regelungen im Testament nicht den Vorstellungen Ihreres Vaters entsprachen und durch eine Falschberatung der Beteiligten verursacht wurde. Sie müssten dies in Zweifelsfall auch vor Gericht beweisen können.
Sollten Sie diesbezüglich eine weitergehende Beratung oder ggf. gerichtliche Vertretung wünschen, können Sie mit mir telefonisch in Kontakt treten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Danke für die rasche Antwort. Dass das Testament nicht dem Willen meines Vaters entsprach, kann eindeutig belegt werden. Daher nochmals die Frage: Kann ein Steuerberater, bei dem die erbrechtliche Beratung nicht zu seinen eigentlichen Kernaufgaben gehört, dafür trotzdem in Regress genommen werden, zumal in diesem Fall auch ein Anwalt geprüft hat?
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage:
Wie ich Ihnen bereits mitteilte, kann der Steuerberater, auch in diesem Fall, grundsätzlich in Regress genommen werden.
Ob er die Beratung vornehmen durfte und ob diese zu seinen Kernaufgaben zählt spielt keine Rolle, da er die Erstellung des Testaments nun einmal vorgenommen hat.
Das das Testament nochmals von einem Rechtsanwalt geprüft wurde ändert ebenfalls nichts an der grundsätzlichen Frage, dass der Steuerberater in Regress genommen werden kann.
Wie sich der Umstand einer zusätzlichen Prüfung des Testaments durch den Rechtsanwalt auf die (notwendige) "schuldhafte Pflichtverletzung" des Steuerberaters auswirkt, kann man allerdings abschließend erst nach einer konkreten Fallprüfung beurteilen. Grundsätzlich kann man aber sagen, wenn ein Steuerberater eine Beratung vornimmt, selbst wenn diese nicht zu seinem Aufgenbereich zählt, muss diese trotzdem korrekt erfolgen, auch wenn diese nachfolgend nochmals überprüft wird.
Oliver Keller
Rechtsanwalt