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Testament des Großonkels

10. Mai 2022 19:11 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Guten tag liebes Anwaltsteam, ich habe nur eine kurze Frage:

Mein Großonkel ist verstorben. Ich habe eine ganze Ahnentafel woraus hervorgeht, dass ich der einzige Nachkomme bin. Brüder, Eltern, Kinder sind alle gestorben.
Es gab ein Testament, welches ich noch nicht kenne. Es wurden Erben eingesetzt, die ich nicht kenne. Da ich als Großnichte grundsätzlich nicht pflichteilsberechtigt bin, interessiert mich nur eines.

Sollte mein Vater, der leider auch verstorben ist, was der Onkel nicht wusste, im Testament berücksichtigt worden sein, habe ich dann den Anspruch meines verstorbenen Vaters an dem Teil des Testament meines Großonkels? Oder geht der Anspruch, den mein Vater im Testament evtl. hatte, für mich auch verloren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

10. Mai 2022 | 21:28

Antwort

von


(331)
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37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:

Sollte Ihr Vater bereits vor dem Großonkel verstorben sein, dann können Sie - für den Fall, dass der Vater Erbe war - nur dann an seine Stelle treten, wenn im Testament des Großonkels für den Fall des Vorversterbens des eingesetzten Erben gesetzliche Erbfolge gewünscht oder festgelegt war.

Sollte Ihr Vater allerdings nach dem Großonkel verstorben sein, und folglich - fiktiv - geerbt haben, dann können Sie als seine gesetzliche Erbin an dessen Stelle treten.

Es ist also möglich, dass Sie an die Stelle des Vaters rücken, und erben, allerdings ist dies noch mit vielen Fragezeichen versehen.

Sie können mir gerne noch ergänzend mitteilen, wer wann verstorben ist, und wer Ihren Vater beerbt hat, bestenfalls natürlich noch den Inhalt des Testamentes Ihres Großonkels. Dann kann ich Ihnen auch Konkreteres sagen.

Bis dahin freundliche Grüße,

Rechtsanwältin Müller


Rückfrage vom Fragesteller 10. Mai 2022 | 22:00

Vielen Dank Frau Müller,

mein Vater ist schon vor Jahren verstorben, mein Onkel erst neulich. Ich fordere erstmal das Testament an, ob damit alles in Ordnung ist formal usw. und wenn ja, dann belasse ich es dabei. Falls handschriftlich ohne Notar ,melde ich mich noch einmal. Machen Sie solche Testamentsprüfungen und evtl. -anfechtungen auch?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Mai 2022 | 22:15

Sehr geehrte Fragestellerin,

ja, das ist eine gute Idee.
Melden Sie sich einfach, wenn Sie weitere Nachfragen haben. Ich kann Ihnen gerne für eine weitergehende Beratung und/oder Vertretung zur Seite stehen.
Bis dahin freundliche Grüße, und einen schönen Abend.

RAin Müller

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