Ist es erlaubt, einen Terminplaner kommerziell zu vertreiben, der die Spieltermine, -orte und -zeiten der Fußball-Weltmeisterschaft enthält? Selbstverständlich würden in dem Planer keine geschützten Wort- oder Bildmarken der FIFA verwendet werden.
Können überhaupt Termine/Orte/Zeiten eines solchen Ereignisses geschützt werden oder ist das allgemein verfügbare Information, die von jedem genutzt werden kann?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Gegen ein solches Vorhaben bestehen keine Bedenken in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.
Solche Informationen können nicht im Sinne eines Inhaberrechts geschützt werden. Diese Informationen stehen jedem zur Verwendung zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Rückfrage vom Fragesteller24. April 2006 | 09:24
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe jedoch auf Anfrage von der FIFA eine gegenteilige Auskunft bekommen:
„Die Daten und die Spielkombinationen sind Bestandteil des Spielplans und gehören zur FIFA WM 2006(tm). Diese Daten dürfen von der Presse zu redaktionellen Zwecken verwendet werden. Der von Ihnen beschriebene Gebrauch ist jedoch nicht redaktionell, sondern kommerzieller Art, da Sie den Terminplaner verkaufen (wodurch Sie sich/Ihre Firma mit der FIFA WM 2006(tm) in Verbindung bringen. Solche Promotionen dürfen aber nur von den Offiziellen Partnern, Nationalen Förderer und Lizenznehmern durchgeführt werden. Deshalb können wir Ihnen dazu keine Bewilligung erteilen.“
Wer hat nun Recht?
Wenn ich mir von einem Anwalt hierzu ein Rechtsgutachten einhole, in dem steht, dass gegen mein Vorhaben keinerlei Bedenken stehen, schützt mich das vor Kosten aufgrund möglicher Abmahnungen oder Rechtstreitigkeiten?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt25. April 2006 | 14:05
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal ist es ärgerlich, dass Sie nunmehr zwei sich widersprechende Auskünfte erhalten haben. Endgültige Sicherheit wird Ihnen wohl tatsächlich nur ein entsprechendes Gutachten durch einen Rechtsanwalt verschaffen. Sollt Ihnen durch ein fehlerhaftes Gutachten ein finanzieller Schaden entstehen (z. B. Abmahnkosten, aber auch die sehr viel höheren Schadensersatzforderungen), müsste die Vermögensschadenhaftpflicht des Anwalts einspringen.