Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie müssen differenzieren zwischen dem Mandatsverhältnis eines Anwalts und dem Verhältnis zu einer Gegenpartei. Gegenüber einem eigenen Mandanten gelten insoweit "strengere" berufsrechtliche Regeln. Sofern der Anwalt weder zu einer Unterredung noch zu einer weiteren Kommunikation bereits war, können Sie hiergegen nichts unternehmen. Auch gegen die Ablehnung einer Ratenzahlung können Sie nicht vorgehen. Allerdings könnte das Verhalten des Anwaltsgleichwohl gegen Standesrecht verstoßen. Gem. § 43
der Bundesrechtsanwaltsordnung hat der Rechtsanwalt seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung des Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen. Verstößt der Anwalt hiergegen, so kann dies durch die Rechtsanwaltskammer sanktioniert werden. Sie können sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und eine entsprechende Eingabe machen. Der Anwalt wird sodann zur Stellungnahme aufgefordert werden. Sodann wird entschieden werden, ob weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Bzgl. der weiteren Vorgehensweise in der Sache selbst ist es für die Kosten unerheblich, ob Sie die Angelegenheit mit ihm persönlich besprechen oder die Angelegenheit schriftlich führen. Ich empfehle Ihnen jedoch letzteres, ggf. unter Vertretung durch einen eigenen Anwalt. Die Kosten können über einen Beratungshilfeschein abgedeckt werden, welchen Sie bei dem zuständigen Amtsgericht erhalten. Wie bereits gesagt ist der Anwalt jedoch nicht verpflichtet, eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Dies hängt jedoch oftmals auch von den Vorgaben des Auftraggebers ab. Bisweilen wünschen diese keine Ratenzahlung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwält Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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