Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Zwar mag es für Sie ärgerlich sein, dass Sie die Kündigungsfrist von 6 Monaten übersehen hatten und deshalb Ihnen die Kündigung nur unter Einhaltung der 6-monatigen Kündigungsfrist bestätigt wurde. Doch verbleibt es hier - aus Ihrer Sicht leider - bei dieser ordentlichen Kündigungsfrist und dem hierzu entsprechenden Vertragsende.
Mit Ihrer außerordentlichen Kündigung werden Sie im Ergebnis nicht durchdringen, da Ihr Umzug keinen wichtigen Grund zur Kündigung darstellt, den der Tanzschulbetreiber zu vertreten hat. Nur dann, wenn ein wichtiger Grund beim Tanzschulbetreiber vorliegt, ist eine außerordentliche, also fristlose, Kündigung (ggf. nach vorheriger Abmahnung) zulässig. Der Umzug liegt hier alleine in Ihrer Sphäre und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Tanzschulbetreibers. Damit liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung leider nicht vor, so dass Ihre außerordentliche Kündigung unberechtigt ist und das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet.
Im Ergebnis werden Sie hier also die monaltlichen Beiträge bis zum Ablauf der Kündigungsfrist aus der vorgenannten ordentlichen Kündigung weiter zahlen müssen, auch wenn Sie das Studio nicht nutzen. Ansonsten verbleibt Ihnen nur, sich irgendwie mit dem Betreiber gütlich zu verständigen / einigen. Hierzu können Sie den Betreiber jedoch nicht zwingen.
Einen Prozess würde ich hier an Ihrer Stelle nicht führen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen, auch wenn vielleicht meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Antwort
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