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Streit mit meinem Ex-Partner um die von mir angeschafften Möbel

20. Juni 2009 01:36 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich vor ca. 6 Monaten von meinem Freund getrennt.Wir waren fast 5 Jahre befreundet, haben aber nicht zusammen gewohnt. Während dieser Partnerschaft habe ich einige Möbel gekauft (seine EX-Ehefrau hatte bei ihrem Auszug fast alles mitgenommen.) Nun will mein Ex-Partner mir diese Möbel nicht zurück geben. Ich habe für sämtliche Anschaffungen Kaufbelege. Er behauptet, die Möbel seien Dinge des täglichen Gebrauchs und im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft angeschafft worden. Diese Behauptung ist falsch. Es war von Beginn an klar, daß es keine häusliche Gemeinschaft geben wird.Wie sind hier meine Chancen an meine Möbel zu kommen.

20. Juni 2009 | 02:01

Antwort

von


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40470 Düsseldorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Da Sie die fraglichen Möbel gekauft haben und dies auch durch entsprechende Belege nachweisen können, sprich der erste Anschein dafür, dass diese Möbel nach wie vor in Ihrem Eigentum stehen. Zwar ist die übliche Konstellation die, dass Möbel von einem der Partner für den gemeinsamen Haushalt angeschafft werden. In solchen Fällen ist im Zweifel davon auszugehen, dass der andere Partner nur für die Dauer des Fortbestehens der Lebensgemeinschaft zur Mitbenutzung berechtigt sein, jedoch kein (Mit-)Eigentum erwerben soll. Allein die Tatsache, dass vorliegend während der gesamten Dauer der Beziehung getrennte Haushalte geführt wurden, vermag jedoch im Endeffekt keine andere Beurteilung zu rechtfertigen. Zwar haben Sie die fraglichen Möbel anscheinend selber nicht genutzt bzw. nur dann, wenn Sie sich im Haushalt Ihres Freundes aufgehalten haben. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass Ihr Ex-Partner (Mit-)Eigentum erworben haben soll. Hierfür müsste Ihr Ex-Partner - nicht Sie - beweisen können, dass eine Schenkung der Möbel an ihn erfolgen sollte. Dieser Beweis dürfte nicht zu führen sein, wenn es eine entsprechende Absprache nie gegeben hat. Gegen das Argument, die Möbel seien für eine gemeinsame Zukunft angeschafft worden spricht bereits, dass während der fünfjährigen Beziehung getrennte Haushalte geführt wurden. Darüber hinaus hat dieses Argument rechtlich ohnehin kaum eine Relevanz; denn selbst wenn eine Anschaffung im Hinblick auf eine gemeinsame Zukunft vorgelegen haben sollte, würde dies nichts über die Ordnung an den Eigentumsverhältnissen aussagen - schließlich kann man selbst im Falle einer Eheschließung noch vertraglich regeln, wem an welchen Gegenständen ein alleiniges Eigentumsrecht zustehen soll.

Ihrer Schilderung nach stehen die Erfolgsaussichten, die Möbel - notfalls im Klageweg - herauszufordern, durchaus gut.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


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