Guten Tag, ich hatte ca. 2015 eine Straftat im Verkehr begangen. Leider liegt mir der Beschluss nicht mehr schriftlich vor. Die Staatsanwaltschaft ignoriert meine Einschreiben. Der LBV Hamburg hatte diesen auch schon vor 5 Monaten angefordert aber es passiert nichts. Seit 7 Monaten warte ich nun darauf meinen Führerschein weiter zu machen. Es geht nicht voran weil das Strafurteil fehlt. Gäbe es eine Möglichkeit den Beschluss rechtlich einzufordern?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemäß § 147 StPO haben Sie das Recht zur Akteneinsicht und somit auch zur Einsicht in das Urteil bzw. Erhalt einer Kopie davon. Falls die Staatsanwaltschaft auf Ihre Anfragen nicht reagiert, können Sie erwägen, einen Anwalt damit zu beauftragen, die Urteilskopie für Sie einzuholen. Gern bin ich Ihnen damit behilflich, falls Sie dies wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -
Rückfrage vom Fragesteller26. September 2023 | 10:27
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Gerne würde ich Ihre Hilfe in der Angelegenheit annehmen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt26. September 2023 | 10:28
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an mein Büro. Übersenden Sie dabei bitte Ihre Kontaktdaten und eine kurze Schilderung Ihres Anliegens, wenn möglich mit dem Aktenzeichen des Verfahrens und einer Angabe, bei welcher Staatsanwaltschaft das Verfahren geführt wurde. Ich komme dann mit einem Kostenvoranschlag auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -