Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:
Die Strafbarkeit der vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides Statt richtet sich nach § 156 StGB
. Der Strafrahmen ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Auch eine fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt wäre nach § 161 Abs. 1 StGB
strafbar; hier ist beträgt der Strafrahmen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
Fahrlässigkeit läge vor, wenn der Makler die Unwahrheit seiner Angaben nicht kannte, obwohl er sie hätte kennen müssen. Nach Ihrer Schilderung käme aber eher eine vorsätzliche Tatbegehung in Betracht.
Im Falle einer vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides Statt könnte das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern oder von Strafe absehen, wenn der Täter die falsche Angabe rechtzeitig berichtigt (§ 158 Abs. 1 StGB
). Die ggf. erfolgte Berichtigung darf dann nicht verspätet sein. Sie wäre nach § 158 Abs. 2 StGB
verspätet, „wenn sie bei der Entscheidung nicht mehr verwertet werden kann oder aus der Tat ein Nachteil für einen anderen entstanden ist oder wenn schon gegen den Täter eine Anzeige erstattet oder
eine Untersuchung eingeleitet worden ist."
Sollte eine ggf. erfolgte Berichtigung verspätet sein, wären im Falle eines Schuldspruchs für die zu verhängende Strafe die gesamten Tatumstände, die entstandenen Nachteile usw. zu berücksichtigen, aber auch etwaige Vorstrafen (vgl. § 46 StGB
), so dass eine genaue Straferwartung ohne Kenntnis dieser Umstände nicht abgegeben werden kann.
Ich empfehle, schriftlich Strafanzeige unmittelbar bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erstatten. Schildern Sie dabei den Sachverhalt so genau wie möglich und fügen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen bei, die zum Nachweis eines strafbaren Verhaltens geeignet sein könnten, insbesondere das Anerkenntnisurteil und diejenigen Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass der Makler zum Zeitpunkt der Abgabe der eV bei der Hausverwaltung angestellt war. Bedenken Sie aber, dass Sie zur Wahrheit und Objektivität verpflichtet sind. Sie sollten auch ausdrücklich Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage stellen, damit Sie von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid über das Ergebnis der Ermittlungen erhalten. Liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft kein Anfangsverdacht vor und wird daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, würde Ihnen die Staatsanwaltschaft dann ggf. mitteilen, dass sie der Strafanzeige keine Folge gegeben habe. Stellt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein, würden Sie darüber informiert, dass die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erfolgt sei.
Der Umfang der Wahrheitspflicht bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung richtet sich nach dem Verfahrensgegenstand und den Regeln des Verfahrens, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben wird, vorliegend also nach § 807 ZPO
. Zweck dieser Vorschrift ist es, dem Gläubiger Auskunft über seine Vollstreckungsmöglichkeiten zu gewähren. Was die Preisgabe der persönlichen Verhältnisse angeht, fällt diese nur dann unter die Offenbarungsplicht, wenn sie für die Zugriffsmöglichkeit des Gläubigers von Belang ist. Eine unrichtige Berufsangabe wäre also unschädlich, wenn sich auch aus der richtigen Berufsangabe für den Gläubiger kein Zugriff auf greifbare Vermögensstücke des Schuldners ergeben haben würde (BGH NJW 1968, 2251
). Hier müssten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen also ergeben, dass der Gläubigerzugriff durch das nicht angegebene Beschäftigungsverhältnis vereitelt oder erschwert wurde.
Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
_________
Allgemeine Hinweise:
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte