Nachricht: Während der Bauzeit eines gemischt genutzten Grundstücks (49% privat, 51% freiberuflich) wurde ein Statikfehler offenkundig mit einem Schadenswert von 40.000 ?. Eine Fundamentmauer war schlicht falsch berechnet. Der Statiker zahlte den Schaden, der wie folgt behandelt wurde: Minderung der Baukosten. Die Betriebsprüfung möchte die Entschädigung in Höhe von 51% dem laufenden Gewinn der freiberuflichen Praxis, noch in einem anderen Gebäude ausgeübt, zuschlagen und den privaten Anteil von 49% steuerfrei behandeln. Ich meine, diese Sachbehandlung ist falsch. Der Wert des Gebäudes ist geschmälert, was durch die Schadensverrechnung ausgegelichen wird. Wie ist ihre Meinung dazu?
die Gewinnzurechnung durch die Betriebsprüfung scheint mir nicht falsch zu sein. Andereseits haben Sie aber auch steuerrechtlich Absatzmöglichkeiten.
So könnte bei Ihnen eine erhöhte Sonderabschreibung wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung am Gebäudes. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Nutzwert des Gebäudes durch die fehlerhafte Bauausführung nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Eine reine Wertminderung reicht nicht aus.
Sollte dies nicht zutreffen, also nur eine reine Wertminderung vorliegen, dann ist noch an eine sog Teilwertabschreibung zu denken, dh Sie können den Betrag gewinnmindernd ansetzen, um den der Wert des Gebäudes durch die Statikfehler herabgesetzt wurde.
Für eine genauere bestimmung sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.