Steuerfreiheit ??
Seit ca. 15 Jahren als berufsunfähig anerkannt, Bezieher einer Berufsunfähigkeit - Rente, wohnhaft seitdem zumindest mit einer Meldeadresse in Deutschland, zwei Konten bei deutschen Banken, seit 20 Jahren aber im außereuropäischen Ausland lebend, seit fünf Jahren ein Dauervisum als Resident in South Afrika, ein Miethaus Auto etc. dort , aber dort auch nur sporadisch, ca. drei bis fünf Monate mit Unterbrechung im Jahr, nur zu Stippvisiten in Deutschland unter anderem um mindestens zweimal im Jahr eine große Klinikuntersuchung durchführen zu lassen, da einerseits an einer chronischen Krankheit leidend, die sich aber momentan seit 10 Jahren recht ruhig verhält, andererseits um seit 35 Jahren die damals abgeschlossene Zusatzversicherung als Privatpatient im Krankenhaus ausnutzend. Keine Zuzahlung da ja über Rente gesetzlich versichert.
Sonst in der ganzen Welt unterwegs, auf den Seychellen seit vier Jahren eine Off Schore Firma gegründet, dort ein Konto bei einer internationalen Bank, ein Miethaus, Auto etc., Aufenthalt dort ca. vier Monate im Jahr mit Unterbrechung. Mit der Off S. Firma gute Umsätze im Millionen Bereich mit Verkauf von Neu und Gebrauchtbooten auf dem afrikanischen Kontinent und einigen karibischen Inseln. Kein eigener Warenbestand, da auf Provision selbständig arbeitend.
Frage muss die beschriebene Person Steuer zahlen auf die Einkünfte? Wen ja wo bzw. in welchem Land. Ist der Bezug der Rente strafrechtlich relevant?
-- Einsatz geändert am 28.03.2011 07:20:36
Eingrenzung vom Fragesteller
28. März 2011 | 00:48
Es geht nicht um meine Person, sondern um eine grundsätzliche Diskusion mit einem Bekannten. Es sind keine Immobilien wie im Text ausdrücklich betont vorhanden, sondern in den verschiedenen Ländern angemitet. Grundsätzlich ist nur zu klären ob die geschilderte Person Steuern zahlen muß, wenn ja in welchem Land und ob sin Verhalten im Bezug auf die Rente strafrechtliche Filgen haben kann.
Eingrenzung vom Fragesteller
28. März 2011 | 01:16
Uns ist schon klar, dass die beschriebene Person in keinem Land die erforderlichen 183 Tage Aufenthalt verbringt um dort seinen Lebensmittelpunkt zu haben, andererseits wird dadurch behauptet, dass keine Steuerpflicht entsteht, auch die Einnahme über die Firma auf den Seychellen soll durch diese Konstellation , die betreffende Person ist, wie bei einer Deutschen GmbH Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer , dort Präsident und Direktor. Die Seychellen erheben angeblich für eine solche Firma nur eine jährliche Gebühr keine Steuer, auch die Haftung geht gegen 0. Wenn solch eine Konstellation steuerrechtlich einwandfrei ist, was wir persönlich nicht Glauben und daher die erzielten Gewinne steuerfrei wären, sollte ein Antwort auf diese Fragen kostenfrei sein. Wenn die Antwort negativ ausfällt, das heißt die Person muss Steuern zahlen, dann erhöhen wir den Betrag für die Beantwortung auf 40,-- € .
Eingrenzung vom Fragesteller
28. März 2011 | 14:19
Da ja die Damen und Herren Anwälte meinen, dass die Beantwortung der Fragen mindestens einen fünfstelligen Betrag rechtfertigen, werde ich weiter eingrenzen.
Sicherlich stellt der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auch wenn diese im Ausland ist ein Straftatbestand dar, ab Aufnahme der Tätigkeit ist die Rente zurück zu zahlen.. Sollte ich hier falsch liegen, genügt mir ein definitives nein. Das einer Erwerbstätigkeit steuerfrei nachgegangen werden kann ist wohl weltweit unmöglich, stellt sich nur die Frage wo ist das Welteinkommen in der zuvor geschilderten Konstelation zu versteuern. Da nur ein Wohnsitz in Deutschland angemeldet ist, gehe ich davon aus , dass auch das Welteinkommen in Deutschland , egal mit welchen Firmenmänteln erworben steuerpflichtig und hier zu versteuern ist. Sollte meine Annahme richtig oder falsch sein, dann genügt ebenfalls hier ein ja oder nein. Schön wäre es wenn die kurze Beantwortung auch noch kurz begründet würde.
Denke unter diesem Aspekt kann auch ein Jurist mit dem angebotenen Entgeld leben oder ??
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