Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Steuerfahndung

9. April 2008 22:06 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Steuerfahndung war vor 3 Jahren bei mir im Geschäft.Nach einem Gespräch mit der Steuerfahndung wurde mir auferlegt eine Strafe von 6750 € zu zahlen und ich wäre in diesem Fall nicht vorbestraft.
Des weiteren will das Finanzamt aber auch noch eine Steuernachzahlung von 28000,-€ haben.Ich bin der meinung, dass nicht genügend Beweise vorliegen, um diese Steuerzahlungen durchzubekommen.
Gilt jetzt das akzeptieren der Strafe als Schuleingeständnis , und wie wären die Aussichten in einem Rechtsbehelfsverfahren, wenn ein Schuldeingeständnis erfolgte?

Sehr geehrter Fragender,

wenn sie die Strafe zahlen, müssen Sie mit der Nacherhebung der Steuer rechnen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass falsch ermittelt wurde, sollten Sie dieses vor der Zahlung klären.

In derartigen Fällen rate ich grundsätzlich zur Akteneinsichtnahme über einen Rechtsanwalt (dieses können Sie leider nicht selber!), um genau beurteilen zu können, ob das Angebot und dann auch die Steuernachzahlungen berechtigt sind, bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben.

Beachten sie bitte auch die Fristen, sofern diese Ihnen schon von den Behörden gesetzt wurden.

Gerne machen ich Ihnen ein Angebot bzgl. Akteneinsichtnahme und Prüfung.

MIt freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter

FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER