anlässlich des §34 c GewO
habe ich eine Fragestellung:
Als Steuerfachangestellter beabsichtige ich mein derzeitiges nebenberufliches Gewerbe um den Bereich der Hausverwaltung zu ergänzen.
Gemäß §34 c GewO
ist eine Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. Ein Steuerberater darf gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG
die Tätigkeit ausüben und würde eine entsprechende Erlaubnis erhalten nach Erfüllung aller weiteren Bedingungen.
Wie sieht dies mit einem Steuerfachangestellter fällt er auch in dem Bereich der sachkundigen Person und kann eine entsprechende Genehmigung beantragen?
der Immobilienverwalter nach § 34 c GeWO benötigt zum Erhalt der Erlaubnis keinen Sachkundenachweis.
Allenfalls fordert der neue § 34 c die darin benannten regelmäßigen Weiterbildungen neben den übrigen Voraussetzungen wie z.B. der Zuverlässigkeit , kein Vermögensverfall usw .
Ich sehe daher keine Hindernisse, warum ein Steuerfachangestellter die Erlaubnis nicht erhalten sollte.