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Steuerfachangestellter als Hausverwalter gem. § 34 c GewO

23. Oktober 2020 12:40 |
Preis: 53,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

anlässlich des §34 c GewO habe ich eine Fragestellung:

Als Steuerfachangestellter beabsichtige ich mein derzeitiges nebenberufliches Gewerbe um den Bereich der Hausverwaltung zu ergänzen.

Gemäß §34 c GewO ist eine Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. Ein Steuerberater darf gem. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG die Tätigkeit ausüben und würde eine entsprechende Erlaubnis erhalten nach Erfüllung aller weiteren Bedingungen.

Wie sieht dies mit einem Steuerfachangestellter fällt er auch in dem Bereich der sachkundigen Person und kann eine entsprechende Genehmigung beantragen?

Danke und Grüße!

23. Oktober 2020 | 13:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

der Immobilienverwalter nach § 34 c GeWO benötigt zum Erhalt der Erlaubnis keinen Sachkundenachweis.

Allenfalls fordert der neue § 34 c die darin benannten regelmäßigen Weiterbildungen neben den übrigen Voraussetzungen wie z.B. der Zuverlässigkeit , kein Vermögensverfall usw .

Ich sehe daher keine Hindernisse, warum ein Steuerfachangestellter die Erlaubnis nicht erhalten sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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