Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Verpflichtung den Randstein abzusenken gibt es nicht. Allerdings ist es für andere Verkehrsteilnehmer ohne Absenkung schwer zu erkennen, dass ein Stellplatz versperrt wird; wenn Sie die Absenkung nicht vornehmen wollen, markieren Sie den Randstein farblich.
Dann muss auch ohne Absenkung es möglich sein, das begehrte Parkverbot zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
13. März 2005
|
10:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Rückfrage vom Fragesteller
13. März 2005 | 10:45
farbliche Markierung? Hört sich lustig an,
der Randstein gehört natürchlich der Stadt, dennoch erlaubt? Wenn ja in weiss?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
13. März 2005 | 18:07
Sprechen Sie die Wahl der Farbe mit der Stadt ab (weiß oder weiß/rot etc.). Das Markieren muss erlaubt sein, wenn anderes der Stellplatz nicht geschützt werden kann.