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Stellplatz - Verpflichtung Absenkung Randstein

| 13. März 2005 10:23 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


18:07

Besteht eine Verpflichtung, vor einem (genehmigten) Stellplatz zur Strasse den Randstein abzusenken, um ein Parkverbot davor zu erhalten?
Wir benötigen die Absenkung selbst nicht und würden ggf. diese Kosten einsparen.

13. März 2005 | 10:26

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Verpflichtung den Randstein abzusenken gibt es nicht. Allerdings ist es für andere Verkehrsteilnehmer ohne Absenkung schwer zu erkennen, dass ein Stellplatz versperrt wird; wenn Sie die Absenkung nicht vornehmen wollen, markieren Sie den Randstein farblich.

Dann muss auch ohne Absenkung es möglich sein, das begehrte Parkverbot zu erhalten.


Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. März 2005 | 10:45

farbliche Markierung? Hört sich lustig an,
der Randstein gehört natürchlich der Stadt, dennoch erlaubt? Wenn ja in weiss?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. März 2005 | 18:07

Sprechen Sie die Wahl der Farbe mit der Stadt ab (weiß oder weiß/rot etc.). Das Markieren muss erlaubt sein, wenn anderes der Stellplatz nicht geschützt werden kann.

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