Im Juli 2011 hatte ich einen Verkehrsunfall (Motorrad) in Italien.
Über meine Haftpflichtversicherung hatte ich einen Auslandsschutzbrief abgeschlossen und den Versicherer beauftragt, daß Fahrzeug nach Deutschland zurück bringen und dort verschrotten zu lassen.
Dazu habe ich dem Versicherer eine "Verschrottungsvollmacht und Vollmacht für den Transport zur Verschrottung" erteilt bzw. Vollmacht erteilt, "in meinem Namen ein geeignetes Unternehmen nach Wahl des Versicherers mit der Verschrottung und dem Transport des Fahrzeuges zur Verschrottung zu beauftragen".
Mit Wirkung zum 30.08.2011 wurde dann der Versicherungsvertrag durch die Versicherung beendet.
Am 6.10.2011 habe ich (aus allgemeiner Vorsicht heraus) die Verschrottungsfirma angeschrieben und um Zusendung des Verschrottungsnachweis gebeten. Eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten.
Gestern (15.10.2011) erhalte ich einen Anruf von einer mir nicht bekannten Person (Name und Telefonnummer habe ich notiert). Diese Person teilte mir mit, daß mein Fahrzeug von einem Händler (nicht identisch mit dem Verschrottungsunternehmen) zum Verkauf angeboten wird. Zwar als ein Unfallfahrzeug, jedoch einwandfrei als ein Fahzeug und nicht als "Einzelteile".
Dieser Händler hat auch eine Verkaufsanzeige in mobile.de geschaltet, von der ich alle Daten sowie die dort hochgeladenen (neun) Fotos gesichert habe.
Abgesehen davon, daß Daten wie KM-Leistung, nächster TÜV-Termin übereinstimmen, gibt es auch auf den Fotos durchaus individuelle Merkmale, die (eindeutig) darauf hin deuten, daß es sich um
mein Fahrzeug handelt.
Abgesehen davon hat mich der Anrufer auch offensichtlich über meinen Namen/Adresse telefonisch kontaktieren können.
Nun meine Frage:
Anscheinend wurde mein Fahrzeug nicht verschrottet. Soweit ich weiß, würde ein Verkauf von Einzelteilen rechtens sein (Bedingung einer Verschrottung erfüllen), aber das ist hier meiner Meinung nach nicht gegeben.
Liegt hier möglicherweise ein Betrug oder doch mindestens ein Vertragsbruch vor (ich weiß allerdings nicht, was im Kleingedruckten des Versicherers bei seinen Auslandsschutzbrief-Bedingungen steht)?
Ergeben sich hieraus für mich möglicherweise rechtliche/geldliche Ansprüche?
Sollte ich zunächst meinen Versicherer darauf hinweisen oder sofort einen Anwalt einschalten?
ob sich ein Schadensersatzanspruch ergibt, hängt davon ab, ob die nicht erfolgte Verschrottung eine Vertragsverletzung darstellt.
Dies lässt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ableiten.
Wenn diese eine Verschrottung vorsieht und dieses offensichtlich nicht verschrottet worden ist und dies auch der Versicherung vorzuwerfen ist,kommt es dann darauf an, ob der Schadensersatz an Sie größer gewesen wäre, wenn das Fahrzeug verschrottet worden wäre.
Gerne können Sie mir die Versicherungsbedingungen zur Prüfung vorliegen.
Ich schlage aber vor, auch um Ihnen zunächst unnötige Rechtsanwaltskosten zu ersparen, dass Sie Ihre Versicherung anschreiben und um Stellungnahme bitten, unter Beifügung der von Ihnen gesicherten Fotos/Verkaufsanzeigen.
Wenn Sie eine Antwort erhalten haben, können Sie mich gern auch weiterhin kostenlos per E-Mail anschreiben.