Nach 8 sehr schlechte Semester in ein uninteressantes Studium in Elektrotechnik ich habe die späte Entscheidung gemacht mein Studium zu wechseln und mich um Betriebswirtschaftslehre dieses Wintersemester zu bewerben , mein Aufenthaltshaltstitel läuft der 15 Mai ab, soll ich davor ausreisen und ein Visum neu antragen(wiedereinreise) und wenn ich einen Termin für ein Aufenthaltsverlängerung beantrage was werden meine Chancen sein und was muss ich tun,um ein Verlängerung zu bekommen?
Wenn ich es nicht bekomme, wird das mein Wiedereinreise schwerer machen?
Eingrenzung vom Fragesteller
3. Mai 2021 | 14:54
Nach 8 sehr schlechte Semester in ein uninteressantes Studium in Elektrotechnik ich habe die späte Entscheidung gemacht mein Studium zu wechseln und mich um Betriebswirtschaftslehre dieses Wintersemester zu bewerben , mein Aufenthaltshaltstitel läuft der 15 Mai ab, kann ich mein Aufenthaltserlaubnis verlängern bis ich eine Zulassung bekomme?
Wenn ich es nicht bekomme, wird das mein Wiedereinreise schwerer machen?
Eingrenzung vom Fragesteller
3. Mai 2021 | 15:34
Nach 8 sehr schlechte Semester in ein uninteressantes Studium in Elektrotechnik ich habe die späte Entscheidung gemacht mein Studium zu wechseln und mich um Betriebswirtschaftslehre dieses Wintersemester zu bewerben , mein Aufenthaltshaltstitel läuft der 15 Mai ab, kann einen Antrag auf Aufenthaltsverlängerung zum Zweck der Studiumwechsel klappen ? Und wie schwer ist die Wiedereinreise?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier gilt nach der Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - ich zitiere:
"16.2.5
Der Aufenthaltszweck wird bei einem Wechsel des Studienganges (z. B. Germanistik statt Romanistik) oder einem Wechsel des Studienfaches innerhalb desselben Studienganges (z. B. Haupt- oder Nebenfach Italienisch statt Französisch im Studiengang Romanistik) in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums nicht berührt.
Ein späterer Studiengang- oder Studienfachwechsel kann im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung zugelassen werden, wenn das Studium innerhalb einer angemessenen Zeit abgeschlossen werden kann.
Ein angemessener Zeitraum ist i. d. R. dann nicht mehr gegeben, wenn das Studium unter
Berücksichtigung der bisherigen Studienleistungen und des dafür aufgewendeten Zeitbedarfs innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren nicht abgeschlossen werden kann."
Das können und sollten Sie nunmehr vor dem Wechsel mit der Ausländerbehörde erörtern.
Man müsste prognostizieren, ob Sie das noch innerhalb angemessener Zeit abschließen können, was hier nicht ausgeschlossen scheint.
So vermeiden Sie eine Ausreise und Wiedereinreise samt neuer Aufenthaltstitel.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.